Die EU gibt grünes Licht für die Kontrollen, wenn es "eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit eines Landes gibt". So hat auch Deutschland seinen jüngsten Antrag begründet. Es gebe eine angespannte Situation bei der Unterbringung von Asylbewerbern, Geflüchteten sowie Migranten und Migrantinnen - vor allem auch wegen der vielen Ukrainerinnen und Ukrainer im Land.
Mit dieser Begründung hat Deutschland jetzt zusätzliche Kontrollen an den Grenzen zu Luxemburg, den Niederlanden, Belgien, Dänemark und Frankreich.
Grenzkontrollen gibt es in der EU schon seit Jahren. Wenn ein Land sie durchführen will, muss es sie bei der EU-Kommission in Brüssel anmelden. Das ist seit 2015 mehr als 400 Mal geschehen. Die Grenzkontrollen können für maximal sechs Monate beantragt und dann verlängert werden.
So hatte Deutschland wegen der Europameisterschaft Kontrollen an seinen Grenzen beantragt. Mit solchen Kontrollen sollen etwa gewaltbereite Fußballfans an der Einreise gehindert werden. Auch Frankreich hatte wegen der Olympischen Spiele welche beantragt. Italien kontrollierte die Grenzen aus Angst vor Terrorangriffen, während es den Vorsitz der G-7-Gruppe hatte. Die G-7-Gruppe ist ein Zusammenschluss großer Industriestaaten.
Die wohl längsten Grenzkontrollen bestehen zwischen Österreich und Deutschland. Seit neun Jahren stehen wieder Grenzbeamte zwischen beiden Ländern. Der Grund: Angst vor illegaler Migration.
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Ab Montag soll es auch an den Grenzen zu Frankreich, Belgien und Luxemburg wieder Kontrollen geben. Kritik kommt auch von Innenminister Michael Ebling (SPD).
Was bedeutet die aktuellen Kontrollen in der Praxis?
Im Alltag wird nicht jeder kontrolliert, es gibt nur Stichproben. Gesucht wird zum Beispiel nach Schleusern, die versuchen, illegal Menschen nach Deutschland zu bringen. Wenn die Grenzpolizei jemanden aufgreift, der keine gültigen Papiere hat, gibt es folgende Möglichkeiten: Der Mann oder die Frau verlangt an der Grenze Asyl. Dann darf der oder diejenige nach Deutschland einreisen. Der Asylantrag wird dann geprüft.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Person schon in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt hat oder aus einem sicheren Drittstaat wie etwa Albanien kommt. Dann muss diese Person in dieses Land zurückgeschickt werden. Einreisen kann sie trotzdem, für diese Abschiebung hat Deutschland sechs Monate Zeit. Direkte Abschiebungen an der Grenze, wie sie die CDU fordert, wird es nicht geben.
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Auch der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass eine direkte Abschiebung in der Regel nicht möglich ist. Ausnahme ist zum Beispiel, wenn jemand schon mit einer Einreisesperre belegt ist.
Was sagen die anderen europäischen Länder?
Viele sind von dem deutschen Alleingang nicht begeistert, Griechenland und Polen zum Beispiel haben die deutschen Maßnahmen kritisiert. Sie befürchten, dass die Reisefreiheit in Europa, eine der großen Errungenschaften der Gemeinschaft, dadurch langsam, aber sicher in Gefahr gerät.
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In den Niederlanden hingegen wird dieser Schritt von einigen begrüßt: "Gute Idee, sollten wir auch machen", schrieb der Rechtspopulist Geert Wilders auf Social Media.
Wie lange gelten die Grenzkontrollen?
Die neuen Kontrollen sind vorerst auf sechs Monate befristet, bis zum 15. März 2025. Sie können in begründeten Fällen auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Nach dem im Mai reformierten Schengen-Kodex ist es möglich, sie "in schwerwiegenden Ausnahmesituationen im Hinblick auf eine anhaltende Bedrohung" um bis zu ein weiteres Jahr zu verlängern, also auf insgesamt drei Jahre. Die Praxis zeigt jedoch, dass Länder mit Unterbrechungen immer neue Kontrollen anmelden.