Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtens

"Weckruf" versus "Einschüchterung": Reaktionen auf OVG-Urteil zur AfD

Stand

Video herunterladen (68,4 MB | MP4)

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Das Urteil ist "ein Wendepunkt in der Entwicklung der AfD", sagt der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD). Erst recht sei es "ein Weckruf an alle Anhängerinnen und Anhänger der Partei". Die AfD in Rheinland-Pfalz hingegen spricht von Einschüchterung.

RLP

AfD zu Recht als Verdachtsfall eingestuft Innenminister Ebling: Urteil zur Beobachtung der AfD ist ein Wendepunkt

Der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) hat das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur AfD als richtungsweisend begrüßt. Demnach darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen.

Aktuell um 12 SWR1 Rheinland-Pfalz

SWR-Korrespondent zum Urteil gegen die AfD "Man kann auch in RLP die AfD nachrichtendienstlich beobachten"

Die AfD darf laut Urteil des OVG Münster als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden. Was heißt das für den RLP-Landesverband?

SWR Aktuell Rheinland-Pfalz SWR RP

Stand
Autor/in
SWR