Derzeit geht die Polizei von 20 Fällen von Hassrede im Netz aus. Wie die Polizei auf SWR-Anfrage mitteilte, werden alle Fälle derzeit juristisch geprüft. Den Angaben zufolge gab es im Internet Beleidigungen und Aussagen, in denen Straftaten im Zusammenhang mit den Ausschreitungen vor einer Diskothek in Trier-West gebilligt wurden.
Beschwerde von Anwalt abgelehnt Nach Angriff auf Polizei in Trier-West: 16-Jähriger bleibt in U-Haft
Das Amtsgericht Trier hat eine Beschwerde gegen die U-Haft eines 16-Jährigen abgelehnt. Ihm wird tätlicher Angriff und Körperverletzung von Polizisten vorgeworfen.
Nicht nur Hate Speech
Es werde auch wegen Volksverhetzung ermittelt. Nach einer ersten Bewertung seien zehn Fälle strafrechtlich relevant. Meist ermittelt die Polizei, in fünf Fällen hat sie die Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Auch das Landeskriminalamt sei daran beteiligt. Die Polizei durchsucht das Netz nach eigenen Angaben weiter nach Hassrede im Zusammenhang mit den Angriffen in der Nacht zum 17. Februar. Bis zu 40 Angreifer sollen damals vor einem Club auf Polizisten losgegangen sein.