Zwar erschien die 47-jährige Frau vor Gericht, machte aber keine Aussage. Die Frau mit den langen grauen Haaren, die in einem Krankenstuhl in den Verhandlungssaal geschoben wurde, machte von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. Dabei geht es darum, dass sich niemand mit einer Aussage vor Gericht selbst zu belasten braucht. Gegen die Frau war zunächst im Zusammenhang mit der Gewalttat auch ermittelt worden, diese Ermittlungen seien aber später eingestellt worden, weil ihr eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen war, hieß es am Montag am Rande des Prozesses.
Zeugin könnte Angeklagten belasten
Über einen Anwalt ließ die Frau ausrichten, dass die Aussagen, die sie früher bei der Polizei gemacht hatte, immer noch zutreffend seien. Da sich die Frau, die damals die Freundin des Angeklagten war, während der Tat im März 2012 in der Wohnung in Trier-Nord aufgehalten haben soll, könnte sie den Angeklagten schwer belasten. Das Gericht muss jetzt den Kriminalbeamten vorladen, der die Frau damals vernommen hatte. Dann kann auch die polizeiliche Vernehmung verlesen werden.
Angeklagter bestreitet die Tat
Elf Jahre nach der Tat und sechs Jahre nach Anklage hatte am Trierer Landgericht Ende März der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder begonnen. Zum Prozessauftakt sagte der heute 56 Jahre alte Angeklagte, dass er sich nicht äußern werde. Der Mann bestreitet die Tat.
Laut Anklage hat er im März 2012 eine Frau nach einem Streit in ihrer Wohnung mit einem Wollschal erdrosselt. Er habe der 57-Jährigen, als sie auf einem Sessel saß, von hinten den Schal um den Hals geschlungen und zugezogen. Oberstaatsanwalt Eric Samel sagte, das Opfer sei "völlig arg- und wehrlos" gewesen.
Leiche war Zufallsfund
Es war ein reiner Zufall, dass die Leiche der Frau im September 2016 in einem Haus in Trier-Nord gefunden wurde - vier Jahre nach der Tat. Damals sollte ein Dachboden entrümpelt werden. Dabei machten die Arbeiter den grausigen Fund: In einem Schlafsack, der mit mehreren Decken umwickelt war, fanden sie die sterblichen Überreste.
Das Opfer hatte in dem Mehrfamilienhaus gewohnt. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass sie schon Jahre vorher getötet wurde. Schließlich kam die Polizei durch Zeugenaussagen dem mutmaßlichen Täter auf die Spur.
Opfer und Täter aus dem Obdachlosenmilieu
Im März 2012 hatte sich der Angeklagte mit seiner damaligen Freundin für einige Zeit in der Wohnung des späteren Opfers in Trier aufgehalten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gehörten er und seine Freundin dem Obdachlosenmilieu an. Auch das Opfer verkehrte in dieser Szene. Alle drei sollen zur Tatzeit alkoholisiert gewesen sein.
Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit eine Beziehung mit seinem späteren Opfer gehabt haben. Zum Zeitpunkt der Tat sei er aber mit der anderen Frau liiert gewesen. Diese Tatsache habe einen Streit ausgelöst, dabei war es laut Staatsanwaltschaft um Eifersucht gegangen. Das Opfer habe ihm Vorwürfe gemacht, darüber habe sich der Mann geärgert. Daraufhin soll er sie von hinten mit einem Schal erdrosselt haben. Nachdem er mutmaßlich die Leiche auf dem Dachboden versteckt hatte, soll der Mann aus der Region Trier geflüchtet sein.
Mord-Angeklagter verbüßt bereits lebenslange Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft Trier hatte den Mann bereits im März 2017 wegen Mordes angeklagt. Zu diesem Zeitpunkt verbüßte der mutmaßliche Täter bereits eine lebenslange Haftstrafe in einem hessischen Gefängnis. Das Landgericht Darmstadt hatte ihn 2013 wegen Mordes verurteilt. Er hatte im April 2012, also wenige Wochen nach der mutmaßlichen Tat in Trier, einen obdachlosen Mann in Rüsselsheim getötet. Wegen der Beteiligung an diesem Verbrechen wurde die Frau, die am Montag als Zeugin aussagen sollte, zu einer zwölfjährigen Haftstrafe verurteilt. Sie sitzt derzeit noch in Frankfurt im Gefängnis.