Am Amtsgericht Trier werden mehrere Fälle von Stalking verhandelt

Frauen immer wieder belästigt

Zwei Stalking-Fälle in Trier vor Gericht

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Ein Mann soll seine Ex-Freundin immer wieder belästigt und in Angst und Schrecken versetzt haben. Einer von zwei Stalking-Fällen, mit denen sich nun das Amtsgericht Trier befasst.

Juni 2023: Ein 34-jähriger Trierer beginnt seine ehemalige Lebensgefährtin immer wieder anzurufen. Laut Staatsanwaltschaft soll er sie bis Anfang dieses Jahres an 38 Tagen immer wieder per Telefon kontaktiert haben. Das alles gegen ihren Willen. Mitte Januar habe er dann bei ihr zu Hause gestanden. Dort habe er mehrfach geklingelt und gegen die Wohnungstür getreten.

Danach soll er laut Staatsanwaltschaft zum Auto der Frau gegangen sein, um die Nummernschilder abzuschrauben. Damit habe er verhindern wollen, dass eine Ex-Freundin wegfährt. Die Frau leide seit dem unter erheblichen Angstzuständen. Nun muss sich der Täter vor Gericht verantworten.

Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe für Stalking möglich

Für die Taten kann der Mann nach dem Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe verurteilt werden. In schweren Fällen ist laut Gesetz auch eine Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren möglich.

Die meisten Opfer sind weiblich Stalking: Ein weit verbreitetes Phänomen mit verheerenden Folgen

Stalking bedeutet nichts anderes als ständiges Verfolgen einer Person auf Schritt und Tritt. Opfer fühlen sich oft ohnmächtig und leiden unter Panikattacken oder Depressionen.

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Nachstellungen und Stalking sind ein nach wie vor verbreitetes Phänomen und Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren, teilte das Amtsgericht Trier mit. In der Regel handele es sich dabei um Strafverfahren oder Gewaltschutzverfahren.

Zweiter Stalking-Fall: Mann wollte Kündigung nicht akzeptieren

Einen solchen Fall verhandelt das Gericht ebenfalls am Dienstag. Angeklagt ist demnach ein 53-jähriger Mann aus Trier. Er soll zwischen Januar und April insgesamt 14 Mal bei seiner ehemaligen Arbeitsstelle aufgetaucht sein. Grund dafür war laut Staatsanwaltschaft, dass er seine Kündigung nicht akzeptieren wollte. Außerdem soll er versucht haben, dort eine Frau zu treffen, in die er sich verliebt hatte.

Dabei habe er nicht nur gegen das für ihn geltende Hausverbot verstoßen, sondern auch gegen eine gerichtliche Anordnung, die es ihm verbietet, sich der Frau zu nähern. In allen Fällen sei deshalb die Polizei alarmiert worden, um den Angeklagten vom Grundstück zu bringen, so das Gericht.

Hunderte Stalking-Opfer jährlich

Stalking ist keine Seltenheit. Der Weiße Ring berät jährlich rund 700 Stalking-Opfer. Die Organisation betreibt bundesweit 400 Außenstellen in 18 Landesverbänden. Eine davon gibt es in Trier. Waltraud Krämer ist für den Landkreis Trier-Saarburg zuständig. Sie hat bei ihrer Arbeit schon einiges erlebt - beispielsweise, dass auch Frauen zu Täterinnen werden.

Stalking nicht nur im engeren Umfeld

Waltraud Krämer berichtet von Frauen, die wegen einer verschmähten Liebe zu Täterinnen geworden seien und deshalb Autos zerkratzten oder die Autoreifen zerstachen. In einem anderen Fall habe ein Mann einen Kollegen massiv gestalkt, um seine Karriere voranzubringen. Dem Opfer sei nachgestellt worden, mit dem Ziel, Fehler und Schwächen zu finden, die es bei der Arbeit schlecht dastehen lassen.

Die Opfer fühlen sich hilflos.

Stalking beginnt, wenn der Betroffene wegen der Handlungen des anderen anfängt, seine Lebensgewohnheiten zu ändern, sagt Waltraud Krämer. "Die Opfer fühlen sich hilflos. Man weiß gar nicht, was mit einem passiert. Man ändert Wege und sein ganzes Leben, nur um den Täter oder die Täterin nicht zu treffen." Das Nachstellen von Menschen gilt mittlerweile als Straftatbestand. Doch nicht jeder zeige Stalking an.

Hohe Dunkelziffer an Stalking-Betroffenen

Die Dunkelziffer an Stalking-Opfern sei hoch. Viele Betroffene stünden der Situation hilflos gegenüber oder wüssten nicht, wo sie sich hinwenden sollen. "Die Schäden, die dadurch entstehen, sind enorm. Es gibt viele Opfer, die nicht mehr arbeiten können, weil sie psychisch und nervlich am Ende sind."

Die Expertin rät Menschen, die gestalkt werden, ihr Umfeld darüber zu informieren, damit Freunde und Bekannte Bescheid wissen und wachsam seien. Außerdem sollten sich Opfer an die Polizei und die Opferschutzbeauftragte wenden.

Übergriffe genau dokumentieren

Um die Taten zur Anzeige zu bringen, sollte außerdem jeder Vorfall mit Datum und Uhrzeit in einem Tagebuch vermerkt werden. Dafür eigne sich unter anderem eine vom Weißen Ring veröffentlichte App, mit der auch Messenger- und Sprachnachrichten chronologisch gesichert werden könnten.

Die Bösen sind die Täter und nicht die Opfer.

Beweise wie diese seien notwendig, um die Taten nachzuweisen. Wichtig sei, dass sich Betroffene Hilfe suchen, sagt Waltraud Krämer. "Keiner muss sich schämen, wenn er gestalkt wird. Die Bösen sind die Täter und nicht die Opfer."

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SWR