Ab 2024 können Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen, aber in Luxemburg arbeiten, 34 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeiten. Das teilten das Bundesfinanzministerium und das Ministerium der Finanzen, Luxemburg in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit. Bislang konnten deutsche Luxemburg-Pendler nur maximal 19 Tage pro Jahr zu Hause arbeiten. Ab dem 20. Tag mussten sie Steuern in Deutschland zahlen.
Eine vergleichbare Regelung soll auch für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen werden. Für Beschäftigte des Güter- und Personentransports soll es eine vereinfachte Aufteilung der Vergütung geben. Denn diese würden die Grenze schließlich mehrfach innerhalb eines Tages übertreten.
Theoretisch mehr Homeoffice möglich Neue Regel zur Sozialversicherung für Luxemburg-Pendler
Luxemburg hat ein neues Sozialversicherungs-Abkommen über die
Telearbeit für Grenzgänger unterzeichnet. Doch in einer anderen entscheidenden Frage gibt es bislang keine Einigung.
Arbeiten soll so flexibler werden
Die steuerliche Regelung werde vereinfacht und an flexibleres Arbeiten angepasst, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
Weiter sagte er: "Die Ausweitung der Regelung auf 34 Tage stellt eine deutliche bürokratische Entlastung auf beiden Seiten der Grenze dar." Diese Regelung gebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie den Unternehmen mehr Planungssicherheit, sagte die Luxemburgische Finanzministerin, Yuriko Backes.
Industrie- und Handelskammer kritisiert Entscheidung
Die Industrie- und Handelskammer Trier (IHK) kritisiert unterdessen die Entscheidung der beiden Finanzminister. Diese sei aus Sicht der regionalen Wirtschaft falsch.
Durch die Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens würden ungleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen. Das könnte nach Angaben des IHK-Geschäftsführers dazu führen, dass weitere Mitarbeiter abwandern. "Die hiesigen Unternehmen ächzen unter dem Fachkräftemangel und sehen sich auf dem Arbeitsmarkt mit ungleichen Wettbewerbsbedingungen konfrontiert", sagte IHK-Geschäftsführer Jan Glockauer weiter.
Forderung nach Ausgleichszahlungen für Kommunen
Auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) in Rheinland-Pfalz sieht die geplante Regelung kritisch. Diese möge aus Sicht der Grenzgänger sinnvoll sein, weil sie zum Beispiel das flexiblere Arbeiten erleichtern würde, teilte der BdSt in Rheinland-Pfalz auf SWR-Anfrage mit.
Allerdings "fordern wir angemessene Ausgleichszahlungen des Großherzogtums zugunsten deutscher Grenzkommunen, um die fehlenden Einkommensteuer-Einnahmen auszugleichen. So wie es das Großherzogtum bereits mit Belgien praktiziert", heißt es in der Erklärung weiter. Damit müsse im Sinne der Fairness der Steuerausfall zumindest teilweise ausgeglichen werden.
Auch Bundestagsabgeordnete Verena Hubertz (SPD) ist der Meinung, dass in einem nächsten Schritt Ausgleichszahlungen fließen müssten. Sie geht jedoch noch weiter und fordert noch mehr Homeoffice-Tage. "Perspektivisch wünsche ich mir eine 46-Tage-Regel in Kombination mit einer Ausgleichszahlung von luxemburgischer Seite", so die Politikerin. Lena Werner (SPD), Bundestagsabgeordnete im Eifelkreis Bitburg-Prüm, fordert zudem eine europäische Lösung, statt viele einzelne zwischenstaatliche Abkommen.
Auch der Bürgermeister der Gemeinde Ralingen, Alfred Wirtz (B90/Grüne) ist für Ausgleichszahlungen. Denn den Ortsgemeinden in Grenznähe fehlten natürlich die Steuereinnahmen der Pendler. Dem schließt sich auch der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Südeifel, Moritz Petry (CDU), an, die direkt an die luxemburgische Grenze anschließt. Bereits seit ein paar Jahren gebe es kein Gleichgewicht mehr zwischen den Vor- und Nachteilen dieser Regelung.
Zudem würden die Kosten, beispielsweise im Bereich der Infrastruktur, für die Kommunen steigen. Dadurch würden die Finanzen der Kommunen in Schieflage geraten. "Mit dem Wachstum an Grenzgängern in Luxemburg und dem stetig steigenden Siedlungsdruck auf die Grenzkommunen in Deutschland verstärken sich die Vorteile für Luxemburg", so Petry weiter.
Keine gesetzliche Grundlage für Ausgleichszahlungen
Henning Tappe, Professor für internationales Steuerrecht an der Universität Trier sagte dem SWR, dass es kein EU-Gesetz gebe, welches Luxemburg zu Ausgleichszahlungen zwingen könne. Das EU-Recht sei da sehr vage. Deshalb müssten Staaten solche Zahlungen in Doppelbesteuerungsabkommen untereinander verhandeln.
Das haben zum Beispiel Luxemburg und Belgien 2002 getan. Luxemburg zahlt seitdem Ausgleichszahlungen an Belgien. Seit 2019 in einer Höhe von ungefähr 90 Millionen Euro pro Jahr, teilte der wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit. Das Geld sei direkt an die Grenzkommunen gegangen. Nach Angaben des luxemburgischen Instituts für Statistik pendeln ähnlich viele Belgier wie deutsche Grenzgänger nach Luxemburg.
Pendlerstrom bringt auch Vorteile für die Region
Der Bürgermeister der Gemeinde Ralingen, Alfred Wirtz, sieht aber auch die Vorteile, die die neue Regelung bringt. So bedeute das deutlich weniger Autofahrten.
Zudem räumt Wirtz ein, dass die Kommunen ja auch von den Pendlern profitieren und leben. "Wir haben eine ganz andere Kaufkraft in der Region durch die Menschen, die in Luxemburg arbeiten.", sagt er. Das sei vor 30 bis 40 Jahren noch ganz anders gewesen.