Amtsgericht Daun

Wegen abgesägtem Maibaum: Mann aus der Vulkaneifel muss Geldstrafe zahlen

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Daniel Novickij
Daniel Novickij

Das Amtsgericht Daun hat einen Mann aus der Vulkaneifel zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte einen Maibaum abgesägt. Verletzt wurde bei diesem Vorfall niemand.

Ein Streich, der am Ende fast nach hinten losging: Ein junger Mann hat im vergangenen Mai in Brockscheid im Landkreis Vulkaneifel aus Spaß den dort aufgestellten Maibaum mit einer Motorsäge abgeholzt.

An dem Abend hatten einige Menschen drumherum gefeiert. Sie konnten sich vor dem fallenden Baum aber noch rechtzeitig in Sicherheit bringen. Für diese Aktion musste sich der junge Mann vor dem Amtsgericht Daun verantworten.

Gericht verurteilt Mann zu Geldstrafe

Am Mittwoch wurde das Urteil gefällt: Der Mann muss eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen von jeweils 80 Euro bezahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann sich der Sachbeschädigung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht hat.

Die Richterin sagte, er habe bei der Aktion billigend in Kauf genommen, dass der fallende Baum jemanden hätte schwer verletzten können. Es sei Glück gewesen, dass nichts Schlimmeres passiert sei.

Schnelles Geständnis

Die Strafe hätte theoretisch auch höher ausfallen können. Allerdings habe der Angeklagte bereits zuvor zugegeben, dass er den Maibaum gefällt hatte. Er habe auch den Kontakt mit der Ortsgemeinde aufgenommen, um den Schaden zu begleichen.

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Außerdem sei er an diesem Abend betrunken gewesen. Auch das habe sich der Richterin zufolge strafmildernd auf das Urteil ausgewirkt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine Rechtsmittel dagegen einlegen wollen.

Maibaum gefällt, kein Einzelfall

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass in Rheinland-Pfalz ein solcher Maibaum Vandalismus zum Opfer fällt. Bereits in der Vergangenheit haben meist unbekannte Täter einen Maibaum abgesägt, so auch im vergangenen Jahr im Kreis Neuwied.

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