Zwei Jahre Gefängnis, so lautet der Richterspruch für den Angeklagten. Verurteilt wurde er wegen gemeinschaftlicher Vorbereitung eines Explosionsverbrechens, versuchten schweren Diebstahls und Sachbeschädigung. Vom Versuch der Sprengung eines Geldautomaten war im Urteil nicht mehr die Rede, weil es am Ende gar keinen Versuch gegeben hatte.
Tatort Daun in der Eifel
Am 19. November 2020 war der Angeklagte zusammen mit zwei bislang unbekannten Mittätern nach Deutschland eingereist. Das Ziel war die Eifelstadt Daun. Dort wollte das Trio einen Geldautomaten sprengen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Automat in Stadtkyll ausgeräumt Automatensprengung in der Eifel: Täter flüchten mit Geld
In der Nacht haben drei unbekannte Täter einen Geldautomaten in Stadtkyll gesprengt. Die Täter flüchteten mit dem Geld in Richtung Nordrhein-Westfalen. Die Polizei sucht Zeugen.
Täter scheitern am Geldautomat
Doch soweit kam es erst gar nicht. Den beiden Komplizen gelang es nämlich nicht, den Geldautomaten aufzuhebeln. Aufgabe des Angeklagten wäre es dann gewesen, das Sprengpaket in den Automaten einzuführen. Die Täter zogen schließlich ohne Beute wieder ab. An dem Geldautomaten entstand nach Aussage eines Bankmitarbeiters ein Schaden von knapp 6.500 Euro.
Umfassendes Geständnis
Im Prozess vor dem Amtsgericht Wittlich hat der Angeklagte ein umfassendes Geständnis abgelegt. Seiner Aussage nach hätten ihm zehn Prozent der Beute zugestanden. Dem Geständnis vorausgegangen war ein so genanntes Rechtsgespräch. Der Anwalt des Angeklagten, die Staatsanwaltschaft und das Gericht hatten dem Angeklagten eine bestimmte Strafe innerhalb eines festgelegten Rahmens zugesagt, wenn er die Tat zugibt.
Der bereits in den Niederlanden vorbestrafte Mann wird nach Abzug seiner Untersuchungshaft noch rund ein Jahr seiner Strafe im Gefängnis verbüßen müssen.