Der Frau war vorgeworfen worden, nach der Trennung von ihrem Lebensgefährten im Juni vor zwei Jahren die Wertgegenstände aus dem damals gemeinsamen Haus gestohlen zu haben. Dabei soll es sich um vier Goldbarren, einen Silberbarren, drei wertvolle Münzen und eine Uhr der Luxusmarke Rolex handeln.
Viele offene Fragen
Im Verlauf des Prozesses haben neben der Triererin fünf Zeugen ausgesagt - darunter auch das Opfer, der bestohlene Ex-Partner. Jedoch konnten weder die Zeugenaussagen noch die gezeigten Chatverläufe der Beteiligten die Richterin von einer Seite überzeugen.
Während der Urteilsverkündung machte die Richterin deutlich, dass sie weder von der Schuld noch von der Unschuld der 31-Jährigen überzeugt sei. Sie dürfe nur jemanden verurteilen, wenn keine Zweifel an der Schuld bestünden. Daher müsse sie die Angeklagte in allen Punkten freisprechen.
Diebesgut soll einen Wert von 23.000 Euro haben
Der Bestohlene hatte die Wertgegenstände nach eigenen Aussagen als Altersvorsorge in einem Versteck im damals gemeinsamen Haus aufbewahrt. Die Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagten vorgeworfen, die Wertgegenstände als "Ausgleich" genommen zu haben. Damit hat sie laut Anklage der Staatsanwaltschaft ihre Beiträge bei dem gemeinsamen Hauskauf ausgleichen wollen.
Die Suche nach den Wertgegenständen verlief bislang ohne Erfolg. Sie bleiben verschwunden.