Angeklagter handelte aus Notwehr

Freispruch nach Messerstichen in Zweibrücken

Stand
Autor/in
Luca Schulz
Bild von Luca Schulz, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern

Ein 19-Jähriger sticht im Juni 2022 vor einem Lokal in Zweibrücken mehrfach auf einen Mann ein - aus Notwehr. So das Urteil des Landgerichts Zweibrücken.

Zunächst wurde dem jungen Mann versuchter Totschlag vorgeworfen. Doch das Landgericht Zweibrücken hat ihn freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 19-Jährige aus Notwehr gehandelt hatte.

Streit vor Kneipe in Zweibrücken eskaliert

Der Angeklagte war vor einer Kneipe in Zweibrücken mit einem anderen Mann in Streit geraten. Dann zückt er ein Messer und stach dem Kontrahenten in den Brustkorb, den Bauch und in den Oberschenkel. Im Laufe des Prozesses wurde nach Gerichtsangaben auch ein Video des Streits gezeigt. Darauf war laut Gericht klar erkennbar, dass das spätere Opfer den heute 22-Jährigen angegriffen, ins Gesicht geboxt und zu Boden gerungen hatte, bevor dieser dann sein Messer zückte und auf den Angreifer einstach. Der damals 24-Jährige hatte dabei lebensgefährliche Verletzungen erlitten, unter anderem im Unterbauch, am Brustkorb und am Oberschenkel.

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Zum Tatzeitpunkt stufte die Staatsanwaltschaft das Verhalten des jungen Mannes nicht als Notwehr ein. Der Einsatz eines Messers in Verbindung mit den Stichen in besonders empfindliche Bereiche des Körpers überschreite die Grenzen des Notwehrrechts, erklärte die Staatsanwaltschaft damals.

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