Zunächst wurde dem jungen Mann versuchter Totschlag vorgeworfen. Doch das Landgericht Zweibrücken hat ihn freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damals 19-Jährige aus Notwehr gehandelt hatte.
Streit vor Kneipe in Zweibrücken eskaliert
Der Angeklagte war vor einer Kneipe in Zweibrücken mit einem anderen Mann in Streit geraten. Dann zückt er ein Messer und stach dem Kontrahenten in den Brustkorb, den Bauch und in den Oberschenkel. Im Laufe des Prozesses wurde nach Gerichtsangaben auch ein Video des Streits gezeigt. Darauf war laut Gericht klar erkennbar, dass das spätere Opfer den heute 22-Jährigen angegriffen, ins Gesicht geboxt und zu Boden gerungen hatte, bevor dieser dann sein Messer zückte und auf den Angreifer einstach. Der damals 24-Jährige hatte dabei lebensgefährliche Verletzungen erlitten, unter anderem im Unterbauch, am Brustkorb und am Oberschenkel.
20-Jähriger festgenommen Mann in Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein umgebracht
Am Samstagabend soll ein 20-Jähriger in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein einen 23-jährigen Mann niedergestochen haben. Ein weiterer wurde verletzt.
Zum Tatzeitpunkt stufte die Staatsanwaltschaft das Verhalten des jungen Mannes nicht als Notwehr ein. Der Einsatz eines Messers in Verbindung mit den Stichen in besonders empfindliche Bereiche des Körpers überschreite die Grenzen des Notwehrrechts, erklärte die Staatsanwaltschaft damals.