Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Trier wurde X. schon Ende September aus der Haft entlassen. Der Trierische Volksfreund hatte zuerst darüber berichtet. Der Niederländer dürfe Deutschland zwar verlassen, ihm sei aber die Auflage erteilt worden, jeden Wohnsitzwechsel mitzuteilen, so die Staatsanwaltschaft.
Urteil im Dezember 2021
Im Dezember 2021 hatte das Landgericht Trier alle acht Angeklagten im sogenannten Cyberbunker-Prozess schuldig gesprochen. Der Hauptangeklagte Herman X. wurde zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Teil einer kriminellen Vereinigung war. Deren Ziel: Server zur Verfügung zu stellen, über die kriminelle Geschäfte im Darknet abgewickelt werden konnten.
BGH bestätigte Urteil des Landgerichts
Von dem Vorwurf der Beihilfe zu den über die Bunker-Server begangenen 249.000 Straftaten - wie beispielsweise Drogenhandel - sprach das Gericht die acht Angeklagten frei. Es konnte nach Auffassung des Gerichts nicht nachgewiesen werden, dass die Angeklagten konkret von einzelnen Taten gewusst und diese aktiv gefördert hatten. Der BGH bestätigte das Urteil des Landgerichts Trier im September 2023.