Im April vergangenen Jahres hatten die Doggen der Hundehalterin zwei Hunde angegriffen und gebissen. Ein Hund starb dadurch, der andere wurde lebensbedrohlich verletzt.
Doggen wurden als "gefährliche Hunde" eingestuft
Die Verbandsgemeinde Gerolstein stufte die Hunde daraufhin als gefährlich ein und ordnete an, dass sie sichergestellt und in einer Tierpension verwahrt werden. Aus der Tierpension wurden die Doggen gestohlen. Die Polizei erwischte danach den Lebensgefährten der Frau beim Spazierengehen mit den Doggen, die wieder andere Hunde bissen. Daraufhin ordnete die Verbandsgemeinde erneut an, die Hunde sicherzustellen.
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Halterin ab
Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag der Hundehalterin gegen die Einordung ihrer Hunde als gefährlich abgelehnt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass Hunde, die sich als bissig erwiesen hätten, gefährlich seien.
Gericht: Kein artgerechtes Verhalten
Nur wenn es sich bei dem Biss ausschließlich um eine Reaktion des Hundes auf einen Angriff oder ein bewusst herausgefordertes Verhalten handele, sei ein Beißvorfall ausnahmsweise "gerechtfertigt". Dies sei hier jedoch nicht der Fall. Bei den Bissen handele es sich um eine übertriebene Reaktionen der beiden Doggen, die kein artgerechtes Verteidigungsverhalten gezeigt hätten.
Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.