Während der Corona-Pandemie hatte sich die telefonische Krankschreibung als wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung etabliert, seit April 2023 war diese Regelung ausgelaufen. Nun wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss für das Gesundheitswesen beschlossen, sie wieder einzuführen.
Viele Medizinerinnen und Mediziner werden das gerne hören, denn angesichts der im Winter gängigen "Erkältungswelle" wird das die Praxen entlasten. Laut Zahlen der Krankenkasse BKK Rheinland-Pfalz sind in diesem Jahr ähnlich viele Mitglieder der Krankenkasse krankgeschrieben wie im vergangenen Jahr. Trotzdem gelten gerade Wartezimmer als Herde für Bakterien und Viren. Zeit, für die telefonische Krankschreibung.
Ablauf der telefonischen Krankschreibung
Die telefonische Krankschreibung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. In Rheinland-Pfalz und deutschlandweit gelten ähnliche Regelungen:
1. Kontaktaufnahme mit dem Arzt
Wenn eine Person erkrankt und arbeitsunfähig ist, muss sie die behandelnde Ärztin oder ihren behandelnden Arzt umgehend informieren (am besten direkt am ersten Tag). Das ist jetzt telefonisch möglich, allerdings nur, wenn der Patient oder die Patientin in der Arztpraxis bekannt ist. Danach wird man nach den Symptomen befragt und es wird überprüft, ob eine Krankschreibung notwendig ist. Zu beachten ist, dass diese Regelung nur genutzt werden sollte, wenn die Patientin oder der Patient keine schweren Symptome hat.
2. Telefongespräch mit dem Arzt
Während des Telefonats wird der Arzt oder die Ärztin eine Einschätzung der Symptome vornehmen. Dieser Prozess basiert auf dem Vertrauen zwischen Arzt und Patient. Es ist wichtig, ehrlich über die eigenen Beschwerden zu sprechen, um eine genaue Diagnose zu ermöglichen.
3. Ausstellung der AU-Bescheinigung
Wenn der Arzt oder die Ärztin zu dem Schluss kommt, dass die Patientin oder der Patient arbeitsunfähig ist, stellt er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) aus. Diese wird digital zur Verfügung gestellt. Außerdem erfolgt die elektronische Meldung an die Krankenkasse, bei welcher der Arbeitgeber die Bescheinigung abrufen kann. Privat versicherte Patientinnen und Patienten bekommen die Bescheinigung auf Papier ausgehändigt, um sie dem Arbeitgeber vorzulegen.
4. Dauer der Krankschreibung
Die Dauer der telefonischen Krankschreibung ist in der Regel auf fünf Tage begrenzt (zu Zeiten der Pandemie waren es sieben Tage). Sollte eine längere Arbeitsunfähigkeit bestehen, ist für ein weiteres Attest eine persönliche Untersuchung beim Arzt erforderlich.
Kassenärztliche Vereinigung begrüßt die Entscheidung
Gerade vor dem Hintergrund der aktuell hohen Infektionszahlen sei die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für bekannte Patientinnen und Patienten einer Praxis begrüßenswert, erklärt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz. Die telefonische Krankschreibung entlaste die vollen Wartezimmer der Praxen und vermindere das Ansteckungsrisiko - für Mitarbeitende der Praxis und Patientinnen und Patienten gleichermaßen.
Trotzdem sieht auch die Kassenärztliche Vereinigung Herausforderungen. Vor allem die telefonische Erreichbarkeit müsse besser sichergestellt werden. Schon jetzt seien die Telefone oft überlastet.
Arbeitgeber fordern weiterhin qualifizierte Begutachtung der Patienten
Auch Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) begrüßte die Neuregelung. Nun würden die Arztpraxen entlastet, sagte er. Dagegen sieht die Landesvereinigung der Unternehmerverbände (LVU) in Rheinland-Pfalz die Entscheidung kritisch. Es müsse eine qualifizierte Beurteilung durch einen Arzt geben bei einer Krankschreibung, sonst sei es zu einfach für Beschäftigte, sich krank schreiben zu lassen, hieß es.