"Unsere Maßnahmen wirken", sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) in der Landtagsdebatte über die geplanten Änderungen des Solargesetzes. Im ersten Halbjahr dieses Jahres seien in Rheinland-Pfalz Photovoltaik-Anlagen mit 375 Megawatt in Betrieb genommen worden - mehr als im gesamten Vorjahr.
Das Ziel der Ampelkoalition: Jedes Jahr sollen 500 Megawatt mehr Solarstrom erzeugt werden. "Wir sind auf richtig gutem Weg, die 500 Megawatt dieses Jahr zu erreichen", so Grünen-Energieexperte Fabian Ehmann. "Wir steuern auf 600 zu."
Auch Redner der Koalitionspartner SPD und FDP zeigten sich zuversichtlich, dass die geplanten neuen Regelungen den Ausbau von Photovoltaik (PV) im Land weiter beschleunigen werden. "Die Ampel-Koalition verleiht dem Ausbau der erneuerbaren Energien noch einmal neue Power", erklärte Marco Weber von der FDP. Das ist im einzelnen geplant:
- Mehr Solaranlagen auf dem Acker
- Solarpflicht für öffentliche Gebäude in RLP
- PV-ready für Eigenheime
- Kritik und Ablehnung von der Opposition
- So soll es mit dem Solargesetz weitergehen
Mehr Solaranlagen auf dem Acker
Den größten Fortschritt versprechen sich SPD, Grüne und FDP von mehr Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Dabei geht es um Ackerland, Wiesen und andere Flächen, die etwa eher geringere landwirtschaftliche Erträge bringen. Von solchen Flächen sollen künftig mehr mit PV-Anlagen bebaut werden dürfen.
Das jährliche Ausschreibungsvolumen für solche Flächen liegt derzeit bei 200 Megawatt. Die Ampel-Fraktionen wollen das Volumen nun auf 400 Megawatt verdoppeln. Man gehe davon aus, dass auch ein verdoppeltes Ausschreibungsvolumen für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ausgeschöpft werde, so Schellhammer.
Solarpflicht für öffentliche Gebäude in RLP
Mit dem geplanten Gesetz sollen Land und die Kommunen ab 2024 verpflichtet werden, auf neuen und umfassend sanierten Dächern Solaranlagen zu installieren. Die öffentliche Hand soll damit zum Vorbild beim Ausbau der Solarenergie werden. Auch auf denkmalgeschützen Gebäuden soll es künftig möglich sein, Solaranlagen zu installieren.
"PV-ready" für Eigenheime
Eine Solarpflicht für neue Privathäuser ist nicht vorgesehen. Die Ampel-Fraktionen sehen darin unter anderem wegen der hohen Baukosten eine zu starke Belastung für Hausbauer. Auch Handwerker und Bauteile zu bekommen, sei aktuell schwierig. Wer ein neues Eigenheim baut, soll aber künftig verpflichtet werden, Vorrichtungen für eine Photovoltaik-Anlage einzubauen - etwa Kabel oder Leerrohre. Die Ampel nennt das Prinzip "PV-ready". Damit soll eine spätere Solar-Nachrüstung einfacher und günstiger werden.
Kritik und Ablehnung von der Opposition
Von der Opposition gibt es zum Teil scharfe Kritik an den Plänen der Ampel für das neue Solargesetz. Der CDU gehen diese nicht weit genug. Sie fordert eine Solarpflicht auch für Privathäuser. Der CDU-Abgeordnete Markus Wolf warf der Landesregierung vor: "Sie sind die Bremser und Zauderer bei einer Solarpflicht in Rheinland-Pfalz."
Von den Freien Wählern hieß es, die Bürgerinnen und Bürger im Land bräuchten keine Pflichten, sondern Anreize. Der Abgeordnete Patrick Kunz erteilte der Gesetzesnovelle deshalb eine Absage. "Am Ende steht eine weitere Belastung der Kommunen ohne Ausgleich durch das Land", kritisierte Kunz. Jede Kommune müsse selbst entscheiden können, ob sich Solaranlagen für sie rentierten.
Ralf Schönborn von der AfD machte einmal mehr klar, dass seine Partei die gesamte Energiepolitik der Landesregierung ablehnt. Sein Appell: Keine Solaranlagenpflicht und kein PV-ready-Zwang.
Zu wenig Fachkräfte für Solarenergie Alle wollen Photovoltaik: Aber wer soll die Anlagen aufstellen?
Bis 2030 soll der gesamte Strom im Land aus erneuerbaren Energien kommen. Dafür werden auch Photovoltaikanlagen gebraucht. Doch der Fachkräftemangel bremst die Energiewende.
So geht es mit dem Solargesetz weiter
Der Landtag hat den Entwurf für die Änderung des Solargesetzes in den zuständigen Ausschuss überwiesen, wo er weiter beraten wird. Nach der parlamentarischen Sommerpause wird sich der Landtag erneut damit befassen. Das ist frühestens Ende September möglich. Damit kann die Gesetzes-Novelle nicht vor Herbst in Kraft treten.