Grundsätzlich ist Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen unter 14 Jahren strafbar. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Geschlechtspartner oder die Geschlechtspartnerin selbst noch nicht 14 Jahre alt ist, weil er oder sie nach dem Strafgesetzbuch noch nicht strafmündig ist.
Nach Fall in Ginsheimer Hotel mit 13-jährigem FAQ: Sexualstrafrecht bei Kindern und Jugendlichen - diese Strafen und Grenzen gibt es
Nach der Tat in Ginsheim steht ein 13-Jähriger unter Verdacht, eine Frau mit einem Messer schwer verletzt zu haben. Beide sollen eine sexuelle Beziehung gehabt haben.