Nach Fall in Ginsheimer Hotel mit 13-jährigem

FAQ: Sexualstrafrecht bei Kindern und Jugendlichen - diese Strafen und Grenzen gibt es

Stand
Autor/in
Milena Wassermann

Nach der Tat in einem Hotel in Ginsheim steht ein 13-Jähriger unter Verdacht, eine Frau mit einem Messer schwer verletzt zu haben.

Laut Polizei sollen der Junge und die Frau eine sexuelle Beziehung gehabt haben. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen zum Sexualstrafrecht, wenn es um Minderjährige geht.

Ist Geschlechtsverkehr mit Kindern verboten?

Grundsätzlich ist Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen unter 14 Jahren strafbar. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Geschlechtspartner oder die Geschlechtspartnerin selbst noch nicht 14 Jahre alt ist, weil er oder sie nach dem Strafgesetzbuch noch nicht strafmündig ist. Für alle älteren Geschlechtspartner gilt: Sie dürfen keinen Sex mit unter 14-Jährigen haben, auch nicht einvernehmlich. Personen über 18 Jahren droht laut Gesetz im Falle des Beischlafs mit Kindern sogar eine Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren.

Ist Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen und Jugendlichen erlaubt?


Grundsätzlich ja. Für Personen, die mit Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren einvernehmlichen Geschlechtsverkehr haben, kommt eine Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs nur in bestimmten Situationen in Betracht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich Jugendliche in einer Zwangslage befinden und eine solche ausgenutzt wird. Oder den Jugendlichen fehlt die Reife, über ihre Sexualität frei zu bestimmen.

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Wann besteht eine solche Zwangslage?

Eine Zwangslage liegt für Jugendliche dann vor, wenn ihre sexuelle Selbstbestimmung nicht ausreichend gewährleistet ist. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Jugendliche drogenabhängig oder obdachlos sind. Oder wenn der erwachsene Geschlechtspartner oder die Geschlechtspartnerin die Jugendlichen besonders bedrängt. Dem Sexualpartner muss die besondere Situation des oder der Jugendlichen auch bewusst sein und er muss diese ausnutzen. Das wird bei längeren gegenseitigen Liebesbeziehungen in der Regel nicht der Fall sein.

Rheinland-Pfalz

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Muss das Alter des Geschlechtspartners vor dem Geschlechtsverkehr kontrolliert werden?

Ein Verhalten ist in den Fällen des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen nur dann strafbar, wenn der oder die Täterin vorsätzlich handelte. Der oder die Täterin muss daher zumindest die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass der oder die Partnerin minderjährig ist und dies bewusst in Kauf nehmen. Nur in diesen Fällen - etwa wenn das Äußere kindlich wirkt - muss der Sexualpartner sich über das Alter vergewissern. Macht der oder die Täterin sich hingegen überhaupt keine Gedanken über die Minderjährigkeit und hatte auch keine objektiven Anhaltspunkte dazu, scheidet eine Strafbarkeit aus.

Dürfen auch Minderjährige einfach in ein Bordell gehen?

Nein. Neben dem Strafrecht befasst sich auch das Jugendschutzgesetz mit dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Halten sie sich an jugendgefährdenden Orten auf, worunter auch Bordelle fallen, können Polizei oder Ordnungsbehörden Maßnahmen ergreifen und die Minderjährigen aus dem Bordell wegschicken und ihren Eltern übergeben.

Haftet der Betriebsinhaber des Hotels für die in seinen Räumlichkeiten begangenen Straftaten?

Grundsätzlich nein. Weiß der Inhaber des Hotels nichts von den dort begangenen Sexualstraftaten, muss er keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Hat er von den dort begangenen Straftaten Kenntnis, ist es eine Frage des Einzelfalls, ob er eine besondere Verantwortung trägt, diese zu verhindern.

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