Im neuen Bericht des Rechnungshofs ist die Rede von einem inkonsequenten Verhalten, das dazu beitrage, Bürgermeister und Landräte zu demotivieren.
Haushalte nur zu genehmigen, wenn keine neue Schulden
Seit diesem Jahr gilt für Städte, Kreise und Gemeinden die strenge Regel, dass das Land Haushalte grundsätzlich nur dann genehmigt, wenn keine neue Schulden gemacht werden. Nach Kritik von Landräten und Bürgermeistern hatte das Innenministerium diesen Grundsatz zuletzt aber relativiert.
Rechnungshof: Inkonsequent und demotivierend
Jetzt heißt es sinngemäß, ein Haushalt kann auch mit neuen Schulden genehmigt werden, wenn die Kommune zeigt, dass sie wenigstens in künftigen Jahren ihren Haushalt schuldenfrei aufstellen kann. Der Rechnungshof sagt, das sei inkonsequent und es sei demotivierend für die Kommunen, die in diesem Jahr alles dafür getan hätten, neue Schulden zu vermeiden.
Neue Schuldenspirale?
Zudem befürchtet der Rechnungshof, dass diese Lockerung dazu führt, dass sich die Schuldenspirale der Kommunen von neuem beginnt zu drehen.
Hintergrund ist neues Finanzierungsmodell des Landes
Auslöser des Streits um strengere Sparauflagen ist ein neues Finanzierungmodell des Landes für die Kommunen, das die Landesregierung nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs auf den Weg bringen musste. Es hat dazu geführt, dass die Kommunen in diesem Jahr insgesamt rund 360 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr bekommen. Gleichzeitig nimmt das Land den Kommunen im kommenden Jahr Schulden von insgesamt rund drei Milliarden Euro ab.
Kommunen mehr auf die Finger schauen
Die strengere Kommunalaufsicht soll verhindern, dass die Städte, Kreise und Gemeinden trotz des zusätzlichen Geldes und der Entschuldung nicht wieder neue Schulden aufbauen. Bedeutet: Den Kommunen soll stärker auf die Finger geschaut werden, um sie zu einer soliden Haushaltspolitik zu zwingen.
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