Ein Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht vor, ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, sofern niemand verletzt wurde. Ziel ist es, die Zahl der Strafverfahren zu reduzieren und sogenannte Parkrempler zu entkriminalisieren.
Sein rheinland-pfälzischer Amtskollege Herbert Mertin verweist aber darauf, dass auch Sachschäden immense Folgen haben könnten. Er halte es für sinnvoller, wenn Autofahrer einen von ihnen verursachten Blechschaden an einem anderen Fahrzeug über ein spezielles Online-Portal direkt an die Polizei melden können. "Damit hat der Schädiger alles getan, damit der Geschädigte seinen Schaden liquidieren kann, er muss aber nicht ewig warten, bis die Polizei kommt", sagte Mertin dem SWR.
Viele Justizminister lehnen Vorschlag ab
Die Justizministerinnen aus Saarbrücken und Bremen, Petra Berg und Claudia Schilling (beide SPD), stehen dem Vorschlag von Bundesjustizminister Buschmann offen gegenüber. Ablehnung kommt dagegen aus den CDU-geführten Justizministerien in Hessen und Baden-Württemberg sowie von der sächsischen Ministerin Katja Meier (Grüne), wie eine SWR-Anfrage ergab.
Allein in Rheinland-Pfalz wurden im vergangenen Jahren mehr als 26.000 Verkehrsunfallfluchten mit Sachschäden gemeldet. Markus Weyerhäuser vom Polizeipräsidium Mainz glaubt nicht, dass der Vorschlag zu einer Entlastung bei den Strafverfolgern führt: "Ich gehe davon aus, dass die Arbeit dann nicht zur Staatsanwaltschaft geht, sondern zur Bußgeldstelle und dort bearbeitet werden muss." Die Arbeit werde also nur verlagert.
So sieht das auch der Richterbund in Rheinland-Pfalz. Schließlich könne wie bei einem Strafbefehl auch gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt werden, sagt dessen Landesvorsitzender Thomas Albrecht.
ADAC Mittelrhein begrüßt Pläne
Herbert Fuss, Abteilungsleiter Verkehr und Technik beim ADAC Mittelrhein, unterstützt dagegen die Überlegungen des Bundesjustizministers, weil diese eine Fahrerflucht mit Blechschaden nicht in den Rang einer Straftat heben würden. Allerdings müsse auch eine Ordnungswidrigkeit angemessen geahndet werden, abhängig von der Höhe des entstandenen Schadens. "Ich kann mir auch vorstellen, dass man da ein Fahrverbot anheftet, dann ist man immer noch nicht vorbestraft", so Fuss.