Gutachter: Keine Psychose beim Angeklagten im Tankstellenmordprozess

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Am Landgericht Bad Kreuznach wurde am Montag das psychiatrische Gutachten vorgelegt. Demnach liegt beim Angeklagten keine krankhafte seelische Störung vor. Dem Mann wird vorgeworfen, einen 20-jährigen Tankstellenmitarbeiter im September vergangenen Jahres erschossen zu haben, weil dieser ihn mehrmals auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte.

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Ob bei Mord, Raub oder Körperverletzung - für das Strafmaß ist die Frage nach der Schuld zentral. Wann können Straftäter mit einer Einstufung als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig rechnen?

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SWR