Als der Rettungsdienst die 28-jährige Frau in der Nacht vom 8. auf den 9. März 2020 ins Wormser Klinikum brachte, war ihr Zustand bereits lebensbedrohlich. Die Patientin hatte sich zuvor übergeben und war nicht in der Lage zu sprechen. Die angeklagte 45-jährige Neurologin ordnete deshalb - laut Anklage zu Recht - eine Computertomographie (CT) an. Der mitangeklagte 60 Jahre alte Radiologe führte sie eine Stunde später durch.
Ärzte im Wormser Klinikum übersahen eingeklemmten Hirnstamm
Beide Mediziner erkannten dabei nur, dass sich Hirnwasser angestaut hatte. Dabei übersahen sie laut Anklage, dass der Hirnstamm der Patientin durch eine Zyste eingeklemmt war. Nach telefonischer Rücksprache der Ärztin mit dem neurologischen Oberarzt wurde die Frau stationär aufgenommen. Sie bekam ein Mittel gegen Erbrechen.
Patientin starb trotz Notoperation
Am nächsten Morgen verschlechterte sich der Zustand der Patientin - bis hin zum Herzstillstand. Erst nachdem sie wiederbelebt und erneut ein CT gemacht worden war, erkannten die Ärzte den eingeklemmten Hirnstamm. Laut Anklage wurde die Frau per Hubschrauber in die Klinik nach Ludwigshafen verlegt. Dort sei die 28-jährige notoperiert worden. Trotzdem sei sie am frühen Nachmittag verstorben. Sie hinterließ einen Mann und eine Tochter.
Patientin hätte laut Gutachten überleben können
Ein Gutachten kam zu dem Schluss, dass die Patientin länger überlebt hätte, wenn sie früher in eine versorgende Neurochirurgie verlegt worden wäre. Es hätte dann die Chance bestanden, den Hirndruck zu entlasten, sodass eine Besserung ohne Spätfolgen möglich gewesen wäre.
Neurologin entschuldigt sich bei Ehemann des Opfers
Die Staatsanwaltschaft wirft der Neurologin und dem Radiologen fahrlässige Tötung vor. Beide müssen sich vor dem Wormser Amtsgericht verantworten. Zum Prozessauftakt entschuldigte sich die Neurologin beim Ehemann der Frau, der als Nebenkläger auftritt. Für den Prozess sind bis Ende November insgesamt drei Verhandlungstermine angesetzt.
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