Vor gut einem Monat hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Seitdem war es verboten, im Naturschutzgebiet "Fulder Aue - Ilmen Aue" zwischen Ingelheim und Bingen Wassersport zu betreiben. Das Gebiet befindet sich in einem Seitenarm des Rheins. Geschützt werden sollten brütende Vögel, die in diesem Abschnitt leben.
Vereine klagen gegen Allgemeinverfügung
Diese Entscheidung sorgte nicht nur im Kreis Mainz-Bingen für Ärger und für Diskussionen. Wassersportvereine und der Binger Oberbürgermeister Thomas Feser (CDU) kritisierten die Behörde und klagen zum Teil gegen die Entscheidung.
Touristen, die in den Auen Stand-up-Paddling machen wollten oder mit einem Boot unterwegs waren, beschwerten sich wiederum bei der Stadt Bingen. Es folgten ein Runder Tisch und die Kehrtwende.
Behörde SGD räumt Fehler ein
Da im Rahmen des Verbotes nicht alle beteiligt waren, die das Naturschutzgebiet vor dem Verbot genutzt haben, will die SDG das gesamte Thema nun neu besprechen - Stichwort Runder Tisch. Deshalb wird das Verbot ausgesetzt und zwar bis zum 15. Oktober.
Vereine klagen Runder Tisch zum Wassersportverbot auf dem Rhein bei Bingen
Befürworter und Gegner des Sportverbots auf dem Rhein bei Ingelheim haben sich am Freitag zu einem Gespräch getroffen. Viele forderten die Rücknahme der behördlichen Anordnung.
Sportbootvereine fühlen sich bestätigt
"Das halte ich für ein gutes Zeichen", sagte Eberhardt Thiel, Vorsitzender des Wassersportclubs Bingen-Kempten. Dass die SGD jetzt auch die Betroffenen fragt und sie an einen Tisch holt, halte er für richtig und wichtig. Das hätte gleich von Anfang an so passieren sollen.
Thiel glaubt jedoch nicht, dass auf diesen fünf Kilometern Wasserfläche, um die es geht, jetzt viele Boote fahren werden. Das geschehe höchstens mal am Wochenende, wenn das Wetter gut sei.
Ab Oktober gilt das Verbot auf dem Rhein wieder
Zwischen dem 15. Oktober und dem 31. März ist das Gebiet "Fulder Aue - Ilmen Aue" wieder für den Wassersport gesperrt. Das war auch schon vor der Allgemeinverfügung so. Dieses Gesetz hat der Bund erlassen. Es gilt schon viele Jahre und ist völlig unstrittig.