Bereits am Mittag wurde die Verhandlung wieder beendet. Die Verteidigung hatte mehrere Beweisanträge gestellt. Entgegen der ursprünglichen Planung konnte der psychiatrische Sachverständige doch nicht gehört werden. Eigentlich hätte er seine abschließende Bewertung machen sollen, bei der es auch um die Frage geht, ob der 50-jährige Angeklagte wegen seines Alkoholkonsums zur Tatzeit eventuell vermindert schuldfähig war. Der 50-Jährige selbst hatte angegeben, dass er vor der Tat mindestens fünf Liter Bier und etwas Wein getrunken habe. Ob der psychiatrische Sachverständige nun am nächsten Verhandlungstag am kommenden Montag gehört werden kann, ist noch unklar. Dann soll auch der Gefängnispsychologe zu Wort kommen, der den Angeklagten betreut.
20-Jähriger wurde erschossen
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im September vergangenen Jahres einen 20-jährigen Mitarbeiter einer Tankstelle in Idar-Oberstein im Kreis Birkenfeld ermordet zu haben, weil dieser ihn mehrmals auf die Maskenpflicht hingewiesen hatte. Laut Anklage fuhr der 50-Jährige nach einem ersten Besuch der Tankstelle nach Hause, holte einen geladenen Revolver und kehrte dann in die Tankstelle zurück. Dort erschoss er den jungen Mann. Neben Mord wird dem Angeklagten auch unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen. Laut einem Rechtsmediziner war der Angeklagte zur Tatzeit stark betrunken. Demnach soll er zwischen 1,73 und 1,93 Promille Alkohol gehabt haben.