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Vereine können Anträge stellen

Cannabis-Anbau in Rheinhessen: Bis zum Rauchen dauert es noch

Stand
Autor/in
Jaron Dengel
Tjada Huchtkötter

Cannabis Social Clubs dürfen ab dem 1. Juli Anträge stellen, um legal Cannabis anzubauen und an Mitglieder abzugeben. Zumindest theoretisch - in der Praxis wird sich das Ganze wohl noch etwas hinziehen.

Seit April 2024 gibt es in Deutschland eine Teillegalisierung von Cannabis. Seitdem dürfen Privatpersonen Cannabis konsumieren und anbauen. Erwachsene dürfen zuhause maximal drei Pflanzen für den Eigenbedarf haben.

Ab dem 1. Juli können jetzt auch sogenannte Social Clubs Genehmigungen beantragen, damit ihre Mitglieder (maximal 500) Cannabis anbauen und für den Eigenkonsum nutzen dürfen. Ist der Antrag gestellt, kann die Bearbeitung bis zu drei Monate dauern.

So der theoretische Gedanke. Laut Mehmet Danisan, erster Vorsitzender der Cannabis Connection Mainz e.V., sind die Regelungen aber noch eher undurchsichtig. Er müsse sich erstmal einen Überblick verschaffen.

Ohne klare Kriterien auch kein schneller Anbau von Gras

Mehmet Danisan will für seinen Verein auf jeden Fall einen Antrag stellen. Allerdings sagt er auch: "Wir wissen noch gar nicht genau, wie so ein Antrag gestellt wird." Auch andere Vereine haben noch viele Fragezeichen.

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Ab 1. Juli ist in Cannabis Social Clubs (CSCs) erlaubt, gemeinschaftlich Cannabis anzubauen. Voraussetzung ist die Gründung eines Vereins und die Beantragung einer Lizenz.

Zum Beispiel, ob es ein Grundstück braucht, bevor man den Antrag überhaupt stellt, oder nicht. Der Verein aus Mainz habe zwar schon eine 200 Quadratmeter große Lagerhalle in Oppenheim in Aussicht. Angemietet ist sie aber noch nicht.

Wahrscheinlich sei der Antrag Ende der ersten Juliwoche fertig und könne gestellt werden. "In diesem Jahr wird es mit dem legalen Gras aber wahrscheinlich nichts mehr", sagt Mehmet Danisan. Denn die Produktion inklusive Trocknung dauere auch nochmal drei Monate.

Kommunen müssen Kontrolle übernehmen

Laut der Gesetzgebung ist es ab dem 1. Juli Aufgabe des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, sich um die Genehmigung und die Anträge der Anbauvereinigungen zu kümmern. Bei Verkehrsdelikten unter Cannabis-Einfluss ist die Polizei zuständig. Um sonstige Verstöße von Privatpersonen gegen das Cannabis-Gesetz müssen sich die örtlichen Behörden kümmern.

Das Problem daran: Viele kommunale Behörden wissen zum Teil gar nicht, welche konkreten Aufgaben oder Verantwortungen damit auf sie zukommen.

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Laut René Nauheimer, Beigeordneter der Verbandsgemeinde Bodenheim, wisse man zwar von der Landesverordnung. Allerdings habe das Land Rheinland-Pfalz diese Verordnung noch nicht in seinem Gesetzblatt veröffentlicht.

Sobald man die genauen Inhalte des Konsumcannabisgesetzes kenne, werde man die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verbandsgemeinde schulen, so Nauheimer.

Viele neu aufgerollte Verfahren noch in Bearbeitung

Bei den Justizbehörden müssen viele Verfahren jetzt neu geprüft werden. Denn das neue Cannabis-Gesetz gilt rückwirkend. Und der Aufwand ist groß. Denn: Die unterschiedlichen Suchtstoffe werden nicht einzeln erfasst, so die Mainzer Staatsanwaltschaft.

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Demnach müssen die Verfahren alle händisch sortiert und geprüft werden. Darunter also auch Verfahren, in denen es nicht um Cannabis, sondern um andere verbotene Substanzen oder auch andere Straftaten ging, heißt es.

Laut Angaben der Mainzer Staatsanwaltschaft wurden bislang rund 1.200 Verfahren geprüft. Etwa 470 Fälle mussten daraufhin neu bewertet werden. Insgesamt gab es sieben Haftentlassungen, 110 Erlasse von Geldstrafen sowie 30 Erlasse von Freiheitsstrafen, die zuvor zur Bewährung ausgesetzt gewesen waren.

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