Vor drei Jahren war der Mann aus Ober-Olm erstmals wegen Besitzes von kinderpornografischen Bildern und Videos verurteilt worden. Das Mainzer Amtsgericht verhängte damals eine Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Doch dieses Urteil wollte der Frührentner nicht akzeptieren. Er bestritt alle Vorwürfe und legte Berufung ein.
Statt Unschuldsbeweis Belege für weiteren Missbrauch
Als Beweis für seine Unschuld sollten Chatverläufe auf seinem Computer dienen. Als die Ermittler diesen jedoch im August 2022 genauer unter die Lupe nahmen, entdeckten sie statt entlastender Informationen weitere Bilder und Videos, die Missbrauch von Kindern zeigten.
Unter anderem war der Angeklagte in einem von ihm selbst gedrehten Video zu sehen, wie er ein etwa acht- bis zehnjähriges Mädchen zum Sex zwingt. Das Video war aus dem Jahr 2008. In der Verhandlung jetzt behauptete der Rentner, dass er sich nicht daran erinnern könne, wer das Mädchen gewesen sei.
Mainzer Landgericht verhängt deutlich höhere Strafe
Nachdem die Ermittler das neue belastende Bildmaterial entdeckt hatten, zog der Mann seine Berufung zurück. Doch das half ihm nicht mehr: Er kam in Haft und es wurde erneut Anklage gegen ihn erhoben. Im heutigen Prozess wurde der 65-Jährige nun zu der deutlich höheren Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt.
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