Die Attacke geschah nach Angaben der Staatsanwaltschaft an einem frühen Morgen im März dieses Jahres - auf offener Straße in der Bad Kreuznacher Innenstadt. Dort soll der Angeklagte auf sein Opfer, einem guten Bekannten, gewartet und ihn anschließend mit einem Messer angegriffen haben. Den Grund dafür ließ der 33-jährige Angeklagte im Gericht von seinen beiden Verteidigern mitteilen.
Opfer hatte Verhältnis mit Frau des Angeklagten
Demnach gab der Mann über seine Verteidiger an, dass seine Ehefrau seit etwa einem Jahr ein Verhältnis mit dem Opfer hatte. Deswegen habe er den Liebhaber seiner Frau immer wieder aufgefordert, die Beziehung zu beenden. Am Tatmorgen habe er den 25-Jährigen dann an einer Straßenecke abgepasst, um erneut mit ihm zu sprechen.
Das Gespräch habe sich daraufhin zu einem Streit entwickelt, bei dem der Angeklagte das Messer gezogen habe. Wie er weiter über seine Verteidiger mitteilen ließ, hatte der 25-Jährige ihn beleidigt und zu einem Schlag ausgeholt, woraufhin er selbst dann zustach. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, auf den Liebhaber auch noch dann eingestochen zu haben, als dieser schon auf dem Boden lag, bestritt er.
Angeklagter entschuldigte sich für Angriff
Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht für die Tat und gab an, dass er sich schäme.
Befragung des Opfers wurde abgebrochen
Auch das Opfer hat am Montag bereits vor Gericht ausgesagt. Da sich die Aussagen des 25-Jährigen jedoch widersprachen, hat das Gericht seine Vernehmung abgebrochen. Um den Mann vor einer möglichen Falschaussage zu bewahren, wurde für ihn ein Zeugenbeistand bestellt.
Angeklagter wegen Mordmerkmal der Heimtücke vor Gericht
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte das Opfer an dem Tag keine Chance, den Angriff vorauszusehen. Deswegen hat sie den 33-Jährigen wegen versuchten Mordes mit dem Mordmerkmal der Heimtücke angeklagt.
Als der 25-Jährige zudem versucht habe sich zu wehren, habe der Angeklagte immer wieder zugestochen. Auch als der junge Mann bereits am Boden lag, soll der 33-Jährige noch weitere Male in dessen Rücken gestochen haben, so die Staatsanwaltschaft.
Angeklagter sitzt seit Tat in Untersuchungshaft
Der Angeklagte sitzt seit dem Messerangriff in der JVA Rohrbach in Wöllstein in Untersuchungshaft. Das Opfer musste nach der Tat im Krankenhaus behandelt werden und schwebte zeitweise in Lebensgefahr.