Brand entfacht und Autos zerstört

Haftstrafe für 18-jährigen Mehrfachstrafttäter aus Mainz

Stand

Das Mainzer Amtsgericht hat einen 18-Jährigen zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Der junge Mann hatte die ihm vorgeworfenen Taten im Prozess gestanden.

Das Jugendschöffengericht am Mainzer Amtsgericht verurteilte den 18-jährigen unter anderem wegen fahrlässiger Brandstiftung, Diebstahls und Sachbeschädigung. Neben der Haftstrafe legte das Gericht außerdem fest, dass der junge Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird. Im Prozess hatte seine Anwältin berichtet, dass ihr Mandant Alkohol getrunken und Amphetamine genommen hatte - auch während seiner Taten.

Garage in Mainz-Bretzenheim abgefackelt

So hatte er zusammen mit einer 20-jährigen Komplizin aus dem hessischen Taunusstein in einer Garage in Mainz-Bretzenheim ein Feuer entfacht, in der der Eigentümer unter anderem Feuerwerkskörper gelagert hatte. Die Garage war komplett ausgebrannt. Dabei hatten die Flammen von der Garage auf das Wohnhaus übergegriffen. Das Haus konnte aber rechtzeitig geräumt werden, so dass die Bewohner nicht verletzt wurden.

Im Prozess erklärte die Anwältin des Angeklagten, dieser habe in der Garage zusammen mit seiner Freundin einen Schlafplatz gesucht. Zuvor sei er aus der Wohnung seiner Großeltern geflogen.

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Autos in Mainzer Tiefgarage zerstört

Wenige Tage später hatten die beiden dann in der Tiefgarage der Kupferbergterrassen in Mainz randaliert. Sie schlugen an neun Autos die Scheiben ein, klauten Sonnenbrillen, Münzgeld und andere Gegenstände und sprühten dann mit Feuerlöschern in die Autos und in der Tiefgarage herum. Der Schaden der Taten beläuft sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf 230.000 Euro.

Nach Zerstörung neben Diebesgut eingeschlafen

Auch diese Tat gab der Angeklagte über seine Anwältin zu. Nach der Zerstörung seien er und seine Komplizin in einem Treppenhaus eingeschlafen. Dort hatte die Polizei die beiden dann aufgegriffen. Das Diebesgut aus den zerstörten Autos hatte in Tüten neben ihnen gelegen.

18-Jähriger kam in Untersuchungshaft

Bei dieser Aktion wurde der 18-Jährige dann festgenommen. Da er über keinen festen Wohnsitz verfügte, ist er seitdem in einer Jugendstrafanstalt untergebracht. Dort wird er nach Angaben des Gerichtssprechers auch bleiben. Die Haftstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, weil der 18-Jährige eine "ungünstige Sozialprognose" habe. Das Gericht rechnete also damit, dass er weitere Straftaten begehen würde, wenn er nicht im Gefängnis säße.

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SWR