Der Angeklagte, der seine Geliebte bei Flomborn getötet haben soll, muss lebenslang ins Gefängnis

Revision abgelehnt - Urteil rechtskräftig

Geliebte in Flomborn ermordet: Lebenslange Haft

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Das Landgericht Mainz hat im Juli 2022 einen Mann wegen Mordes an seiner Geliebten verurteilt. Er muss lebenslang ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil jetzt bestätigt.

Das Landgericht Mainz sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Geliebte vorsätzlich umgebracht hat. Die beiden hatten eine Affäre und die Frau hatte vorgegeben, von ihm schwanger zu sein.

Nach Ansicht des Gerichts hatte der Angeklagte die Frau getötet, um sowohl die Affäre als auch die vermeintliche Schwangerschaft zu vertuschen. Außerdem habe er mögliche Unterhaltszahlungen befürchtet. Da der Mann zum Tatzeitpunkt aber nicht wusste, dass die Schwangerschaft nur vorgetäuscht war, wurde er wegen Mordes in Tateinheit mit versuchtem Schwangerschaftsabbruch verurteilt.

Anwalt forderte höchstens fünf Jahre

Der Anwalt des Angeklagten hatte in seinem Plädoyer eine Gefängnisstrafe von höchstens fünf Jahren gefordert. Als Begründung sagte er, es habe sich bei der Tat nicht um Mord, sondern um eine Körperverletzung mit Todesfolge gehandelt. Außerdem habe sein Mandant im Affekt gehandelt, so der Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert. Die Mord-Merkmale Habgier, niedrige Beweggründe und das Ziel des Schwangerschaftsabbruchs seien erfüllt gewesen. Zusätzlich forderte die Staatsanwaltschaft die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das tat das Gericht jedoch nicht.

Opfer und Täter hatten Affäre

Der verheiratete Angeklagte aus dem hessischen Bensheim stand seit Februar vor dem Mainzer Landgericht. Der 32-Jährige soll das Opfer über ein Kontaktportal kennengelernt und eine Affäre mit ihr gehabt haben. Als die Frau vorgab, von ihm schwanger zu sein, erdrosselte er die 38-Jährige auf einem Feld zwischen Stetten und Flomborn (Landkreis Alzey-Worms).

Das Urteil beruht laut Gericht auf Indizien, Beweise konnten nicht gefunden werden.

BGH lehnt Revision ab

Der Angeklagte hatte nach dem Urteil des Landgerichts Mainz Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) beantragt. Der BGH hat diese nach Angaben des Pressesprechers aber am 7. März 2023 verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Gründe für die Entscheidung nannte der BGH nicht.

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SWR