Laut Gericht hatte der Beschuldigte im November 2022 den Abend in Bad Kreuznach in der Wohnung eines Bekannten verbracht. Im Laufe des Abends habe er unter anderem einen noch verpackten Fernseher aus der Wohnung des damals 73-jährigen Vermieters seines Bekannten gestohlen. Der Vermieter lebte in der oberen Etage und war zu dem Zeitpunkt zu Hause.
Um die Spuren des Diebstahls zu beseitigen, sei der 33-jährige Angeklagte später vermummt und mit einem Hammer bewaffnet noch einmal nach oben gegangen.
Mit Hammer auf den Kopf geschlagen
Als er dort auf den Vermieter traf, hat der 33-Jährige nach Angaben des Gerichts zugeschlagen - und zwar mehrfach und massiv auf den Kopf und das Gesicht seines Opfers. Der Mann wurde später tot in seiner Wohnung gefunden.
Angeklagter schwieg vor Gericht
Vor Gericht machte der Angeklagte keinerlei Angaben – auch das letzte Wort im Verfahren nutzte er nicht. Sein Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert. Er forderte eine Haftstrafe von höchstens zehn Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert.