Streit um Bauschutt eskaliert

Bewährungsstrafe nach Angriff mit Beil auf Jäger in Worms

Stand
Autor/in
Karin Pezold
Onlinefassung
Golo Schlenk

Das Amtsgericht Worms hat einen 60-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt. Er hatte im Streit um illegal entsorgten Bauschutt einen Jäger mit einem Beil attackiert.

Die Auseinandersetzung hatte sich vor eineinhalb Jahren in Worms-Abenheim abgespielt. Der 60-jährige Angeklagte war damals mit zwei Eimern voll Bauschutt unterwegs. Der für die Gemarkung zuständige Jäger überraschte den Mann. Er vermutete, dass der 60-Jährige den Bauschutt illegal entsorgen wollte und machte ein Foto.

Mann greift Jäger mit Beil an

Daraufhin kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Laut Staatsanwaltschaft hat der 60-Jährige den Jäger gegen das Knie getreten und ins Gesicht geschlagen. Außerdem sei er mit einem Beil, das er bei sich trug, auf den Jäger losgegangen. Dabei soll er versucht haben, sein Opfer am Kopf und am Hals zu treffen.

Der Jäger habe jedoch ausweichen und eine Hand des Angreifers festhalten können, so die Anklage. Anschließend stieß er den Angreifer eine Böschung hinunter und alarmierte die Polizei. Der 60-Jährige konnte zunächst mit seinem Auto fliehen, wurde aber später von der Polizei ausfindig gemacht.

Jäger leidet nach Vorfall unter Schlafproblemen

Im Prozess sagte der Jäger, dass ihn der Vorfall schwer mitgenommen habe. Er könne seitdem nicht mehr schlafen. Er habe geglaubt, der Angeklagte wolle ihn umbringen. Der 60-Jährige erzählte eine andere Version des Tathergangs. Anschließend äußerte er jedoch sein Bedauern. Er habe nie die Absicht gehabt, dem Jäger weh zu tun und sei bereit, die Hand zu reichen.

Richterin am Amtsgericht glaubt Aussagen des Jägers

Obwohl letztlich Aussage gegen Aussage stand, glaubte das Gericht den Ausführungen des Jägers. Er habe keinen Grund gehabt, sich die Geschichte auszudenken, so die Richterin. Der Verurteilte muss zudem 2.000 Euro Schmerzensgeld an den Jäger zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.

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