Im April vergangenen Jahres hatte sich ein Mann aus Meisenheim (Kreis Bad Kreuznach) mehrmals über die Kreisverwaltung von Bad Kreuznach geärgert. Das geht aus Schreiben hervor, die am Mittwoch im Amtsgericht Bad Kreuznach verlesen wurden.
In einer E-Mail an die Verwaltung beschimpfte der Mann demzufolge die Mitarbeitenden und unterstellte ihnen Unfähigkeit. Dabei nannte der 61-Jährige explizit auch Landrätin Bettina Dickes (CDU) und fügte ihrem Namen eine sexistische Anspielung auf ihr Äußeres hinzu.
Dickes als Politikerin häufig Beleidigungen ausgesetzt
Für Bettina Dickes war damit eine Grenze überschritten. Sie sagte in der Verhandlung vor dem Amtsgericht als Zeugin aus und schilderte, dass sie als Politikerin einiges ertragen müsse. Aber die Formulierung, die der Angeklagte benutzt habe, sei eindeutig zu weit gegangen.
Ganz bewusst habe sie deshalb im April 2023 Anzeige erstattet, um zu zeigen, dass sie sich nicht alles gefallen lasse. Außerdem habe sie damit ein Zeichen für andere Frauen setzen wollen, die in ähnlicher Weise beleidigt würden.
Angeklagter machte auch nach Anzeige mit Beleidigungen weiter
Noch nachdem Bettina Dickes den Angeklagten schon angezeigt hatte, postete er bei Facebook außerdem ein Bild vom Dekolleté der Landrätin, ebenfalls mit anzüglichen Bemerkungen versehen.
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Der Angeklagte, der ohne Anwalt zum Prozess erschienen war, äußerte sich nicht. In einem Schreiben an das Gericht, das während der Verhandlung verlesen wurde, hatte er aber behauptet, den "Spitznamen" für Landrätin Dickes nicht als Beleidigung gemeint zu haben.
Richterin will mit Urteil Zeichen setzen
Sowohl die Staatsanwältin als auch die Richterin ließen keinen Zweifel daran, dass sie dem Angeklagten seine Äußerungen keinesfalls durchgehen lassen würden. Die Staatsanwältin sagte, die Formulierungen stellten ganz klar eine Herabwürdigung sexueller Art dar. Wörtlich sagte sie: "Das geht gar nicht".
Die Richterin verhängte schließlich eine Geldstrafe über 2.000 Euro. Bezahlen muss der Mann diese Summe in 20 Tagessätzen zu je 100 Euro. In der Urteilsbegründung betonte die Richterin, dass gegen den Angeklagten nicht nur die Beleidigung an sich spreche, sondern auch, wie er sich nach der Tat verhalten habe, beispielsweise mit dem Facebook-Post.
Sie hoffe, dass die Höhe der Geldstrafe ein deutliches Signal sei, dass keine Person eine solche Beleidigung auf sexueller Ebene hinnehmen müsse. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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