Das Landgericht Mainz hat einen Mainzer Privatdetektiv und einen Polizist aus Hessen vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen

Prozess am Landgericht

Keine Bestechung: Polizist und Detektiv in Mainz freigesprochen

Stand
Autor/in
Judith Seitz
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Ein Polizist hatte einem befreundeten Privatdetektiv Informationen weitergegeben. Wegen Bestechung und Vorteilsnahme standen die beiden vor dem Mainzer Landgericht. Jetzt fiel das Urteil.

Ein hessischer Polizist und ein Mainzer Detektiv sind in einem Prozess um Bestechung und Vorteilsnahme am Montag in Mainz freigesprochen worden. Das Landgericht sah keine Bestechung und auch keine Verletzung des Dienstgeheimnisses, weil in den ursprünglich 31 angeklagten Fällen keine öffentlichen Interessen verletzt worden seien.

Fälle schon viele Jahre her

Die Anklage hatte dem 61 Jahre alten Polizisten aus Hessen Bestechlichkeit und Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen. Der 49-jährige Privatdetektiv stand wegen des Vorwurfs der Bestechung und der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses vor Gericht. 

Seit 2010 soll der Detektiv mit damaligem Wohnsitz und Büro in Mainz Informationen aus dem polizeilichen Informationssystem bei dem Polizisten angefragt haben. Laut Staatsanwaltschaft haben die beiden Männer durch ihre Aktivitäten dem Vertrauen in staatliche Institutionen geschadet.  

Freundschaftsdienst oder illegale Machenschaften?

Fünf Verhandlungstage war es in dem Prozess darum gegangen, ob es um eine private Hilfe unter engen Freunden oder um illegale Weitergabe von Dienstgeheimnissen gegen Bezahlung ging. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft blieben 21 Fälle von Verletzung von Dienstgeheimnissen und der Anstiftung dazu aus den Jahren 2012 bis 2017 übrig.

Diese Taten seien geeignet gewesen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Rechtsstaat nachhaltig zu erschüttern. Der Polizist habe auch dem Ansehen seines Berufsstands Schaden zugefügt.

Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen

Die Staatsanwaltschaft forderte Geldstrafen für die Angeklagten. Die Verteidigung hatte für beide Männer Freispruch verlangt. Zwar seien die Daten weitergegeben worden, jedoch seien diese maximal an einen weiteren Detektiv oder Anwalt gegangen, die Informationen zu von ihnen observierten Personen oder zu Eigentumsverhältnissen haben wollten. Diese Daten hätten nie den geschützten Raum verlassen, so die Anwälte.

Mainz

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