Mord an 14-Jähriger aus Mainz

Chronologie im Fall Susanna

Stand

Im Mai 2018 verschwindet die 14-jährige Susanna aus Mainz. Wochen vergehen, bis sie tot in Wiesbaden gefunden und der Täter zu lebenslanger Haft verurteilt wird. Die Chronologie eines Verbrechens.

Mai 2018

22. Mai - Susanna kommt abends nicht nach Hause nach Mainz-Lerchenberg. Einen Tag später meldet ihre Mutter sie bei der Polizei in Mainz als vermisst. Auch die Polizei in Wiesbaden wird eingeschaltet, da Susanna zuletzt dort in der Innenstadt unterwegs war.

29. Mai - Susannas Mutter bekommt abends von einer Bekannten ihrer Tochter die Mitteilung, dass Susanna tot sei und ihre Leiche an einem Bahngleis liege. Sie wendet sich daraufhin an die Polizei in Mainz und Wiesbaden. Die Beamten können aber die Hinweisgeberin zunächst nicht befragen, weil sie mit ihrer Mutter im Urlaub ist.

Was erst im späteren Prozess zu Tage tritt: Viele der Jugendlichen aus dem Umfeld von Susanna und Ali Bashar wissen bereits Stunden nach dem Mord von der Tat. Einige Mädchen lassen sich sogar den Tatort zeigen. Doch fast zwei Wochen lang schweigen sie - angeblich aus Angst vor Ali Bashar und vor einer Abschiebung seiner Familie.

Juni 2018

30. Mai bis 2. Juni - Die Polizei sucht in Wiesbaden-Erbenheim mit Einsatzkräften, Spürhunden und einem Hubschrauber nach Susanna, findet aber nichts.

Die Polizei suchte tagelang mit einem Großaufgebot rund um Wiesbaden-Erbenheim nach der vermissten Susanna
Die Polizei suchte tagelang mit einem Großaufgebot rund um Wiesbaden-Erbenheim nach der vermissten Susanna.

2. Juni - Der damals 21-jährige Ali Bashar fliegt mit seiner Familie von Düsseldorf zunächst nach Istanbul. Von dort aus fliegt er in den Nordirak.

3. Juni - Ein 13-jähriger Flüchtling, der mit Ali Bashar befreundet ist, nennt den möglichen Tatort und Bashar als möglichen Täter. Zwischen 300 und 400 Polizisten sind mittlerweile mit dem Vermisstenfall beschäftigt.

6. Juni - In Wiesbaden-Erbenheim wird eine weibliche Leiche im Gebüsch neben einem Bahngleis gefunden. Ein 35-jähriger Mann wird festgenommen.

7. Juni - Die Polizei gibt bekannt, dass es sich bei der Leiche um Susanna handelt. Nach Erkenntnissen der Ermittler wurde sie am Tag ihres Verschwindens abends oder in der darauffolgenden Nacht vergewaltigt und umgebracht. Susanne sei durch "Gewalteinwirkung gegen den Hals" getötet worden.

Die Ermittler geben bekannt, dass sie zwei Männer verdächtigen - den 21-jährigen Iraker Ali Bashar und den am Vorabend festgenommenen Mann. Der verdächtige 35-Jährige kommt aber noch am gleichen Tag aus Untersuchungshaft frei. Es besteht laut Staatsanwaltschaft kein dringender Tatverdacht mehr.

8. Juni - Ali Bashar wird am frühen Morgen von kurdischen Sicherheitskräften im Nordirak festgenommen.

Ali B., der Tatverdächtige im Todesfall Susanna, wird von Beamten einer polizeilichen Spezialeinheit aus dem Justizzentrum zu einem Polizeihubschrauber gebracht und in eine Justizvollzugsanstalt geflogen.
Ali Bashar wird von Beamten einer polizeilichen Spezialeinheit aus dem Justizzentrum zu einem Polizeihubschrauber gebracht und in eine Justizvollzugsanstalt geflogen.

9. Juni - Die Bundespolizei begleitet Ali Bashar in einer Lufthansa-Maschine von Erbil nach Frankfurt am Main - mit dabei: der Bundespolizeipräsident Dieter Romann. Von dort wird Ali Bashar zur Vernehmung nach Wiesbaden gebracht. In der Nacht gesteht er in einer polizeilichen Vernehmung, Susanna getötet zu haben.

10. Juni - Ali Bashar wird einer Haftrichterin vorgeführt. Bei der sechsstündigen Vernehmung gesteht er erneut, Susanna getötet zu haben. Die Vergewaltigung des Mädchens bestreitet der 21-Jährige jedoch.

12. Juni - Susanna wird in Mainz beigesetzt. Einen Tag später nehmen rund 250 Menschen in Mainz an einem Trauermarsch für die 14-Jährige teil.

28. Juni - Ali Bashar kehrt mit Polizei und Staatsanwaltschaft noch einmal zum Tatort zurück. Dabei geht es vor allem darum, die Aussagen des Verdächtigen mit den Verhältnissen vor Ort abzugleichen.

Wiesbaden: Kerzen, eine Engelsfigur und persönliche Trauerbekundungen liegen in der Nähe des Leichenfundortes von Susanna F. Die 14-jährige wurde Opfer eines Sexualdeliktes.
Gedenken an Susanna: Trauerbekundungen in der Nähe des Tatortes in Wiesbaden

Juli 2018

3. Juli - Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft teilt mit, dass Ali Bashar auch die Vergewaltigung einer Elfjährigen zur Last gelegt wird.

12. Juli - Wegen der mutmaßlichen Vergewaltigung der Elfjährigen ergeht gegen ihn ein weiterer Haftbefehl.

September 2018

27. September - Die Frankfurter Staatsanwaltschaft bestätigt dem SWR, dass gegen Bundespolizeipräsident Dieter Romann wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung ermittelt wird, weil er Ali Bashar möglicherweise illegal nach Deutschland gebracht hat. Romann wurde deshalb mehrfach angezeigt. Frankfurt ist zuständig, weil es sich bei dem Flugzeug, in dem Romann und der Tatverdächtige saßen, um eine Lufthansa-Maschine handelte. Die Airline hat ihren Unternehmenssitz in Frankfurt.

Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann
Der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann

November 2018

7. November - Nach Angaben der Bundesregierung war Bundespolizeipräsident Romann nicht befugt, den Tatverdächtigen Ali Bashar aus Erbil zurückzuholen. Dennoch wird die Bundesregierung kein Disziplinarverfahren gegen Romann einleiten. Es gebe keine Anhaltspunkte, "die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen".

Später stellt die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Ermittlungsverfahren gegen Bundespolizeipräsident Romann ein. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht.

24. November - Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden bestätigt, dass sie im Fall Susanna Anklage wegen Mordes und Vergewaltigung gegen Ali Bashar erhoben hat. Als Mordmerkmale werden in der Anklage Heimtücke und Verdeckung einer Straftat genannt.

Januar 2019

23. Januar - Die Wiesbadener Staatsanwaltschaft gibt weitere Einzelheiten zur Anklage bekannt. Gegen Ali Bashar erhebt sie insgesamt drei Anklagen: Neben der Anklage wegen Vergewaltigung und Mord im Fall Susanna wirft sie ihm vor, eine Elfjährige zweimal vergewaltigt zu haben. In der dritten Anklage geht es um schweren Raub, Körperverletzung und Nötigung. Ali Bashar soll mit einem unbekannten Mittäter einen Mann in Wiesbaden in ein Gebüsch gezogen, ihn geschlagen und gewürgt haben. Anschließend sollen die Männer ihr Opfer ausgeraubt haben.

Februar 2019

8. Februar - Das Landgericht Wiesbaden teilt mit, dass der Prozess um den Mord an Susanna am 12. März beginnt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Ali Bashar sei ohne Einschränkungen zugelassen worden.

22. Februar - Das Landgericht Wiesbaden eröffnet einen weiteren Strafprozess gegen Ali Bashar - dabei geht es um den Vorwurf, dass er zusammen mit einem mindestens 14 Jahre alten Afghanen ein elfjähriges Mädchen zweimal vergewaltigt und schwer sexuell missbraucht haben soll. Darüber hinaus hatte die Staatsanwaltschaft Wiesbaden Anklage gegen den 14-Jährigen erhoben, weil er die Elfjährige zusammen mit dem strafunmündigen Bruder von Ali Bashar zweimal vergewaltigt und sexuell schwer missbraucht haben soll.

Bei dem 14-Jährigen handelt es sich um den Jugendlichen, der den Polizisten den entscheidenden Hinweis auf den 21-Jährigen im Fall Susanna gab. Er hatte sich bei der Polizei gemeldet und ausgesagt, dass Ali Bashar ihm von der Tat erzählt habe.

März 2019

7. März - Susannas Mutter geht an die Öffentlichkeit. Sie erzählt im Gespräch mit dem SWR, dass ihre Tochter sich nach Mobbing-Vorfällen in ihrer Mainzer Schule in der Wiesbadener Clique wohl gefühlt habe. Die Anwälte ihrer Familie vermuten eine geplante Tat.

12. März - Der Prozess beginnt. Vor dem Landgericht Wiesbaden gesteht Ali Bashar, Susanna umgebracht zu haben. Die Vergewaltigung bestreitet er nach wie vor.

18. März - Der zweite Prozesstag im Fall Susanna. Ali Bashar lässt über seine Verteidiger mitteilen, dass er zunächst nicht weiter aussagen wird.

19. März - Ein weiterer Prozess gegen Ali Bashar beginnt. Er steht wegen der mutmaßlichen mehrfachen Vergewaltigung einer Elfjährigen vor Gericht. Mit ihm ist der 14 Jahre alte Junge angeklagt, der den entscheidenden Hinweis im Fall Susanna gab. Wegen des Alters des zweiten Angeklagten und des Mädchens findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Mutter der ermordeten Susanna im Prozess gegen Ali Bashar.
Die Mutter der ermordeten Susanna im Gerichtssaal.

April 2019

3. April - Freundinnen von Susanna sagen im Prozess als Zeuginnen aus. Sie berichten, Ali Bashar habe auch Kontakt zu anderen Mädchen aus dem Freundeskreis gesucht.

30. April - Auch Susannas Mutter sagt vor Gericht aus. Sie beschreibt ihre Tochter als sehr schüchtern und unerfahren im Umgang mit Jungen.

Mai 2019

22. Mai - Ein Zeuge belastet Ali Bashar vor Gericht schwer. Er ist ein Mithäftling Bashars. Der Zeuge berichtet, Bashar habe ihm im Gefängnis die Vergewaltigung und den Mord an Susanna geschildert. Er habe ihm gesagt, dass er die Vergewaltigung im Prozess nicht zugebe, da er auf eine mildere Strafe hoffe.

Juni 2019

19. Juni - Laut einer Gutachterin hat Ali Bashar eine schwere Persönlichkeitsstörung mit psychopathischen Zügen. Bedauern, Mitleid oder Reue seien nicht festzustellen.

26. Juni - Nach der weiteren Einschätzung der Gutachterin könnte der Angeklagte weitere schwere Straftaten begehen. Ali Bashar sei hochgradig manipulativ und wolle ohne Empathie seine Bedürfnisse erfüllen. Das Gutachten soll für das Gericht eine Entscheidungshilfe sein, ob beispielsweise eine Sicherungsverwahrung notwendig ist.

Im Modfall Susanna wurde der Angeklagte Ali Bahar zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Angeklagte Ali Bashar im Gericht. Neben ihm sein Anwalt Martin Reineke.

Juli 2019

2. Juli - Staatsanwaltschaft und Verteidigung halten ihre Plädoyers vor dem Landgericht in Wiesbaden. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage verlangen lebenslange Haft und die Nebenklage zudem anschließende Sicherungsverwahrung. Das Urteil soll am 10. Juli verkündet werden.

10. Juli - Nach rund vier Monaten Prozessdauer wird Ali Bashar zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Richter stellen die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann nach 15 Jahren der Rest der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem behält sich das Gericht die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor.

21. September - Ein weiteres Urteil gegen Ali Bahar wird rechtskräftig. Es geht um das Urteil, das das Wiesbadener Landgericht gegen Bashar wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines anderen elfjährigen Mädchens gesprochen hatte.

Mainz

Leiche vor fünf Jahren gefunden "Unsichtbar, aber unter uns" – Mutter erinnert an ermordete Susanna

Die 14-jährigen Susanna war in Wiesbaden von einem Asylbewerber vergewaltigt und ermordet worden.

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