Rezepte im Wert von 270.000 Euro ausgestellt

Kompressionsstrümpfe empfohlen - Ärzte und Geschäftsleute wegen Betrugs vor Gericht

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Autor/in
Katja Jorwitz
Constantin Pläcking
SWR-Reporter Constantin Pläcking aus dem Studio Koblenz.

Vor dem Koblenzer Landgericht müssen sich seit Dienstag fünf Frauen und zwei Männer verantworten. Sie sind wegen bandenmäßigen Betrugs angeklagt.

Bei den Angeklagten handelt es sich unter anderem um eine 64-jährige Allgemeinmedizinerin aus Koblenz und einen 57-jährigen Internisten aus Mainz, außerdem um die ehemaligen Geschäftsführer eines Mainzer Sanitätshauses, das Orthopädie- und Medizintechnik verkauft. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Frau und einen Mann.

Ihnen allen wird vorgeworfen, sich jahrelang gegenseitig finanzielle Vorteile verschafft zu haben. Insgesamt sind mehr als 250 Fälle angeklagt.

Illegale Empfehlung für Medizintechnik-Unternehmen?

Dabei ging es um Kompressionsstrümpfe, für die die beiden Mediziner Rezepte ausstellten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten sich die Angeklagten verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten das Mainzer Sanitätshaus zu empfehlen. Gesetzlich ist eine solche Empfehlung verboten, wenn man gleichzeitig von ihr profitiert.

270.000 Euro Schaden durch Betrug?

Insgesamt wurden laut Anklageschrift Rezepte im Wert von etwa 270.000 Euro umgesetzt. Im Gegenzug sollen die Ärztin und der Arzt Bargeld bekommen haben. Zudem sollen Lohnkosten für Praxismitarbeiterinnen und fiktive Jobs der Kinder in Höhe von mehr als 26.000 Euro übernommen worden sein. Diese Zahlungen wurden nach Aussage von einem der ehemaligen Geschäftsführer dann mit der Umsatzbeteiligung verrechnet.

Zum Prozessauftakt äußerten sich mehrere Angeklagte über ihre Anwälte. Die geständigen Geschäftsleute belasteten dabei vor allem die Ärztin und den Arzt. Die beiden hätten die Zahlungen verlangt und man selbst sei nicht mutig genug gewesen, die Forderungen abzulehnen. Und weil die beiden Mediziner relativ viele Patienten geschickt hätten, habe man dann sogar extra eine Filiale in Koblenz aufgebaut, zusätzlich zu den bestehenden Filialen in Mainz. Der Mainzer Arzt sagte hingegen, dass die Initiative von Seiten der Firma ausgegangen sei. 

Weitere Angeklagte vor Gericht

Zusätzlich stehen drei Frauen im Alter von 37, 56 und 69 Jahren vor dem Koblenzer Landgericht. Sie sollen Termine mit den Patientinnen und Patienten ausgemacht und sich um deren Beratung gekümmert haben.

Das aktuelle Verfahren fußt auch auf dem erst 2016 in Kraft getretenen Anti-Korruptionsgesetz im Gesundheitswesen. Nach Angaben der AOK sollten dadurch strafrechtliche Lücken geschlossen werden, die bei Ärzten korrupte Handlungen ermöglicht hätten. Entsprechende Delikte sollen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. In besonders schweren Fällen drohen für Bestechlichkeit oder Bestechung bis zu fünf Jahre Haft.