Zusätzlich zu der Haftstrafe bleibt der Führerschein des Mannes erst einmal eingezogen. Auch muss der 24-Jährige die Kosten des Verfahrens tragen. Der Verteidiger kündigte nach Prozessende dem SWR gegenüber an, darüber nachzudenken, in Revision zu gehen. Er beklagte die Emotionalität der Richterin bei der Urteilsbegründung.
Die Vorsitzende Richterin sprach den Angeklagten in ihrer Begründung am Dienstag mehrmals direkt an. Dass er unglaublich viel Glück gehabt habe, dass bei dem Unfall nicht mehr passiert ist. Er hatte vor gut einem Jahr mit Tempo 250 auf der A65 bei Mutterstadt einen Unfall verursacht, weil er im Auto mit seiner damaligen Freundin in Streit geraten war. Alle Beteiligten waren bei dem Unfall fast unverletzt geblieben. Aber auch sein Glück sei irgendwann aufgebraucht, mahnte die Richterin und verbat sich das Lächeln des Angeklagten. Strafmildernd sei berücksichtigt worden, dass er die Tat gestanden und sich auch mehrmals entschuldigt hatte.
Das Urteil fiel angesichts des ursprünglichen Tatvorwurfs des versuchten Mordes mild aus. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal ging am Anfang des Prozesses noch davon aus, dass der Mann aus Ludwigshafen den Unfall im Mai 2023 absichtlich verursacht hatte, um seine Lebensgefährtin, die mit im Auto saß, zu töten. Außerdem soll der Mann den Tod weiterer Menschen in Kauf genommen haben.
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Die Frankenthaler Richterin Mirtha Hütt hat geurteilt: Ein Ludwigshafener muss nach einem Unfall auf der A65 ins Gefängnis. SWR-Gerichtsreporterin Kathrin Illig findet das Urteil "beeindruckend". Ein Kommentar.
Vorwurf des versuchten Mordes wurde fallen gelassen
In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des versuchten Mordes fallen gelassen. Der Angeklagte habe zwar kurz vor dem Unfall im Streit zu seiner Lebensgefährtin gesagt, dass er sie beide umbringen wolle. Das sei aber nicht ernst gemeint gewesen, so sie Staatsanwaltschaft. Damit glaubte die Staatsanwaltschaft der Aussage der Ex-Partnerin, die mit im Auto saß. Sie hatte vor Gericht ausgesagt, dass er sie beide nicht töten, sondern ihr nur Angst machen wollte.
Aus diesem Grund habe der Angeklagte das Auto dann auch auf 250 Kilometer pro Stunde beschleunigt. Allerdings warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, gefährlich in den Straßenverkehr eingegriffen zu haben und forderte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und vier Monaten.
Mann greift während der Fahrt Freundin an Mutterstadt: War Unfall auf der A65 in Wahrheit ein Mordversuch?
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Verteidigung wollte Bewährungsstrafe
Die Verteidigung hingegen forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren Gefängnis. Der Angeklagte habe den Unfall fahrlässig verursacht. Er sei durch den Streit mit seiner damaligen Freundin abgelenkt gewesen. Außerdem habe er die Situation durch die hohe Geschwindigkeit falsch eingeschätzt, weil er vor der Fahrt Alkohol und Drogen konsumiert hatte, so der Anwalt des Mannes.
Was war auf der A65 passiert?
Der 24-Jährige soll im Mai 2023 bei Mutterstadt (Rhein-Pfalz-Kreis) laut Anklage mit seiner damaligen Freundin im Auto auf der A65 unterwegs gewesen sein. Während der Fahrt soll er sich mit ihr gestritten haben, so sehr, dass er sie mit der Faust ins Gesicht schlug und ihr Haare ausriss. Der 24-Jährige beschleunigte sein Auto auf die Maximalgeschwindigkeit von 250 Kilometer pro Stunde und fuhr in ein anderes Fahrzeug - alle Beteiligten überlebten. Nach dem Unfall soll er die 42 Jahre alte Frau erneut angegriffen und auf sie eingetreten haben. Mehrere Monate danach soll er die Frau auch in deren Wohnung in Mannheim massiv attackiert haben.
Ex-Freundin schildert Unfall
Am ersten Prozesstag hatte seine damalige Freundin ausgesagt. Das Paar hatte sich im August getrennt. Was die zweifache Mutter über die neunmonatige Beziehung zu dem Angeklagten aussagte, klang nach einem toxischem Verhältnis. Die 42-Jährige schilderte, dass ihr Ex-Freund sie oft geschlagen habe. Wenn sie ihn verlassen wollte, habe er gedroht, sich umzubringen. "Ich bring uns jetzt um" - das soll der Angeklagte gesagt haben, bevor er das Auto vor dem Unfall auf Tempo 250 beschleunigte. Die 42-Jährige hatte den 24-Jährigen schließlich angezeigt, nachdem er sie im August verprügelt haben soll. So kam der Fall ins Rollen. Der Angeklagte ist mehrfach vorbestraft. Er war wegen des Tatvorwurfs in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl bleibt bestehen, verkündete die Vorsitzende Richterin bei ihrem Urteil am Dienstag.