Das Thema ist nicht neu in Ludwigshafen und Speyer: Beide Kommunen hatten schon vor zwei Jahren prüfen lassen, ob Kaffeebecher, Pommes-Schalen und Einweg-Gabeln künftig besteuert werden. Denn zum 1. Januar 2022 hatte die Stadt Tübingen als erste Stadt in Deutschland eine entsprechende Verpackungssteuer eingeführt.
Tübinger McDonalds-Filiale hatte gegen Stadt Tübingen geklagt
Die Betreiberin einer Tübinger McDonalds-Filiale klagte dagegen – und gewann den Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim. Ludwigshafen und Speyer legten ihre Steuerpläne deshalb wieder auf Eis.
Doch Tübingen gab nicht auf und hatte in der obersten Gerichtsinstanz, nämlich beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, Erfolg. Jetzt sind die Steuerpläne in Ludwigshafen und Speyer wieder aktuell.
Man werde prüfen, ob man eine entsprechende Steuer einführe, teilten beide Städte dem SWR mit. Zunächst werde intern beraten und dann eine Vorlage für den Stadtrat erstellt, der in beiden Kommunen das letzte Wort hat und entscheiden muss.
Klage von McDonald's abgewiesen Grundsatzurteil: Tübingen darf Verpackungssteuer erheben
Das Bundesverwaltungsgericht hat am Mittwoch beschlossen, dass die Tübinger Verpackungssteuer größtenteils rechtmäßig ist. Seit März 2022 wurde wegen der Steuer gestritten.
Auch Stadt Neustadt will Einweg-Verpackungssteuer prüfen
Aber auch Städte, die sich mit dem Thema bisher überhaupt nicht befasst haben, finden das Urteil interessant. Aus dem Rathaus von Neustadt hieß es, angesichts leerer Kassen müsse man alle Einnahmemöglichkeiten prüfen.
Den Müll von Einweg-Speisen- und Getränkeverpackungen zu beseitigen, ist teuer. Die Stadt Tübingen hat es genau ausgerechnet. Sie muss jedes Jahr 700.000 Euro dafür aufbringen. Rechnet man diese Summe auf die Einwohnerzahlen um, dürften Speyer und Neustadt auf rund 400.000 Euro Müllentsorgungskosten für Einwegverpackungen kommen, die Stadt Ludwigshafen sogar auf 1,2 Millionen Euro.
50 Cent pro Kaffeebecher - 20 Cent pro Strohhalm
Laut Steuersatzung der Stadt Tübingen, die vom Bundesverwaltungsgericht jetzt genehmigt worden war, müssen die Betreiber von Restaurants und Cafés für jeden Kaffeebecher und jedes Stück Einweggeschirr 50 Cent Steuer zahlen. Für Einweg-Besteck, Trinkhalme oder Eislöffel sind je 20 Cent fällig.
Viele Betreiber hatten in Tübingen beim Inkrafttreten der Einwegsteuer reagiert und ihre Systeme umgestellt. Laut Stadt Tübingen war im ersten Monat das Müllaufkommen um 15 Prozent gesunken.