Prozess am Landgericht in Landau

Tödliche Schüsse in Ranschbach: Das fordern Anklage und Verteidigung

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Im Frühjahr ist in Ranschbach ein Mann erschossen worden. Nun geht der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter in Landau auf die Zielgerade: Am Montag wurden die Plädoyers gehalten.

Mitte Februar ist im Winzerort Ranschbach (Kreis Südliche Weinstraße) ein 37-Jähriger mitten auf der Hauptstraße mit fünf Schüssen getötet worden. Der mutmaßliche Täter war kurz nach der Tat gefasst worden: Er war zu Fuß durch die Weinberge geflohen. Die Waffe, mit der Angeklagte gefeuert haben soll, konnte erst nach tagelanger Suche gefunden werden.

Staatsanwalt fordert über neun Jahre Haft - plus Psychiatrie

Am vorletzten Prozesstag hat der Staatsanwalt für den Angeklagten eine Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags gefordert – und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich, denn: "Der Angeklagte kann immer wieder auf jemanden treffen, bei dem er denkt, der will mir was Böses." Staatsanwalt und die Anwältin, die die Familie des Toten vertritt, gehen davon aus, dass der Mann bei der Tat im südpfälzischen Ranschbach vermindert schuldfähig war.

Verteidigung: "Angeklagter nicht schuldfähig"

Die beiden Verteidiger des Angeklagten dagegen meinen, dass ihr Mandant schuldunfähig sei. Sie fordern, dass er in der Psychiatrie untergebracht wird: "Die Tat passt nahtlos in sein Wahnsystem hinein. Seine Angst war existenziell".

Der 28-Jährige leidet einem Gutachten nach an einer paranoiden Schizophrenie. Er war vor zehn Jahren wegen des Bürgerkriegs aus Syrien geflohen. Beim Prozessauftakt hatte er gesagt, in Deutschland habe er begonnen, Haschisch zu konsumieren. Später habe er Stimmen gehört. Zur Tat an sich hatte er sich im Prozess nicht geäußert.  

Liegt Tatmotiv in psychischer Krankheit?

Der Angeklagte und der Tote, ein Slowake, der schon länger in Deutschland als Handwerker gearbeitet hatte, kannten sich. Das spätere Opfer hatte bei dem Angeklagten Drogen gekauft. Bei einem Treffen hatte der Angeklagte dem anderen ins Gesicht geschlagen. Eine Gutachterin hatte vor Gericht beschrieben, wie der Angeklagte das Opfer in seine Wahnvorstellungen eingebunden hatte. Offensichtlich hatte der 28-Jährige den anderen für einen Spitzel des israelischen Geheimdienstes gehalten.

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In ihrem Plädoyer machte die Anwältin der Familie des Toten darauf aufmerksam, dass nicht eindeutig geklärt werden konnte, warum die Tat so geschehen ist, wie sie geschehen ist. Vieles beruhe auf Behauptungen: "Wo ist die Grenze zwischen komisch und wirklich gestört?". Zwar hätten Zeugen im südpfälzischen Ranschbach Schüsse und Stimmen auf der Straße gehört - aber niemand hätte die Tat aus der Nähe beobachtet. Auf der Gegenseite nutzte einer der beiden Verteidiger des Angeklagten sein Plädoyer, um auf nicht geklärte Punkte der Tat hinzuweisen: "Das ist ein Indizienprozess und die Indizienkette ist nicht lückenlos."

Urteil im Ranschbach-Prozess am Mittwoch

Am Mittwoch will das Landgericht Landau ein Urteil fällen. Begonnen hatte der Prozess vor drei Monaten.

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