Das Gebäude der Kreisverwaltung in Ludwigshafen grenzt direkt an die Hochstraße Nord. Deshalb müsse der Rhein-Pfalz-Kreis als Arbeitgeber seine Mitarbeitenden vor den Auswirkungen der Bauarbeiten schützen, teilte eine Kreissprecherin auf SWR-Anfrage mit: "Die Kreisverwaltung hat diesbezüglich keine andere Wahl, da sie ansonsten hinnehmen würde, dass Arbeitsschutzvorschriften nicht mehr eingehalten würden."
Kreis: Gutachten bestätigt heftige Erschütterungen und großen Lärm
Abriss und Neubau würden großen Lärm und heftige Erschütterungen mit sich bringen. Das habe auch ein entsprechendes Gutachten bestätigt, so die Sprecherin. Demnach würden bei den geplanten Arbeiten die Grenzwerte sowohl bei Lärm als auch bei Erschütterungen am Gebäude und im Gebäude deutlich überschritten.
Für alle, die im Kreishaus neben der Baustelle arbeiten, werde das unerträglich werden, heißt es aus dem Kreishaus. Den Vorschlag, bei Gesprächen mit der Stadt Ludwigshafen, die Fenster tagsüber geschlossen zu halten und nur bei Arbeitspausen zu lüften, bezeichnet der Kreis als abwegig, zumal bei hochsommerlichen Temperaturen. Außerdem sei noch immer nicht geklärt, ob und wie die Mitarbeitenden sowie Bürgerinnen und Bürger während der Arbeiten überhaupt ins Kreishaus gelangen könnten.
Hochstraße Nord: Seit 2018 Gespräche zwischen Stadt und Kreis
Seit fünf Jahren gebe es zu diesem Thema Gespräche mit der Stadt Ludwigshafen. Allerdings würden beide Seiten die zu erwartenden Belastungen sehr unterschiedlich beurteilen, teilte die Kreissprecherin weiter mit.
Die Stadt Ludwigshafen hatte dem SWR vergangene Woche gesagt, die Einwände des Landkreises seien durch mehrere Gutachten klar entkräftet worden. Demnach wird die Arbeit im Kreishaus durch den Abriss der Hochstraße und den Bau einer ebenerdigen Stadtstraße nicht beeinträchtigt. Weiter teilte die Stadtverwaltung mit, man habe die Furcht vor Lärm und Erschütterungen widerlegen können.
Streit um Baulärm: "Land ist jetzt am Zug"
Die Stadt Ludwigshafen verweist jetzt an den Landesbetrieb Mobilität, der für die Planungen zuständig ist und auch über alle Einwände entscheidet. Der Rhein-Pfalz-Kreis betont, die Verwaltung sehe die regionale Bedeutung des Hochstraßen-Abrisses und sei auch weiterhin zu konstruktiven Gesprächen mit der Stadt und dem Land bereit. Aber: Man sei als Arbeitgeber dazu verpflichtet, für zulässige Arbeitsbedingungen zu sorgen. Deshalb werde der Kreis die Einwände aufrecht erhalten. Das sei auch vom Personalrat gefordert und vom Kreistag beschlossen.
Wie am Montag bekannt wurde, hat der Landesbetrieb Mobilität entschieden, dass die Stadt die Hochstraße Nord abreißen und die neue Stadtstraße bauen darf. In der Erklärung des LBM heißt es: "Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten keine aufschiebende Wirkung."