Urteil am Landgericht Frankenthal

Knapp vier Jahre Haft für die Geldautomatensprenger von Ludwigshafen

Stand

Im Prozess um die Geldautomaten-Sprengung in Ludwighafen ist am Mittwoch das Urteil gesprochen worden. Die beiden jungen Männer aus den Niederlanden müssen jeweils knapp vier Jahre in Haft.

Die verhältnismäßig geringe Strafe von drei Jahren und 10 Monaten Haft für die Sprengung eines Geldautomaten im vergangenen März in Ludwigshafen begründete das Gericht damit, dass die beiden Täter geständig waren. Im Prozess am Frankenthaler Landgericht hatten sie ausgesagt, sie hätten aus Geldnot gehandelt. Der 23-jährige Angeklagte ließ ein schriftliches Geständnis von seinem Verteidiger vorlesen: Demnach wollte er heiraten, aber es fehlte ihm dafür das nötige Geld. Denn in marokkanischen Familien sei es traditionell üblich, dass der Mann die Hochzeit bezahlt. Nach seiner Aussage hatte er im Pflegebereich gearbeitet, war aber dann entlassen worden, als er in den Niederlanden angeklagt wurde. Er hatte bis zum Juni im vergangenen Jahr eine achtmonatige Haftstrafe verbüßt.

Er habe zudem 5.000 Euro Schulden gehabt, wegen nicht gezahlter Verkehrsstrafen und auch Spielschulden. Er sei angesprochen worden, ob er er schnell Geld verdienen wolle. Ihm wurden 10 bis 15 Prozent der Beute angeboten. Außerdem war ihm versprochen worden, dass er sich um nichts kümmern müsse und ihm sei erklärt worden, wie so eine Sprengung ablaufe. Am Schluss hieß es in dem Geständnis: "Ich wollte nochmals sagen, wie leid es mir tut. Es war ein Riesenfehler." Der jüngere 22-jährige Angeklagte, der auch die marokkanische Staatsbürgerschaft besitzt, schloss sich dem Geständnis an. "Ich bedaure die Tat", ließ er seinen Anwalt sagen. Er habe bereits mit zwölf Jahren die Schule verlassen und verdiene seither mit Gelegenheitsjobs sein Geld. Der 22-Jährige hat nach eigenen Angaben seit zwei Jahren eine feste Freundin.

Es tut mir sehr leid. Es war ein Riesenfehler.

Beide Angeklagten sind im niederländischen Utrecht aufgewachsen und leben noch bei ihren Eltern.

Staatsanwaltschaft: Beute knapp 30.000 Euro, Schaden gut 400.000 Euro

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Männern vor, Mitte März in Ludwigshafen in ein Supermarktgebäude mit einem angeschlossenen Raum mit Geldautomat eingedrungen zu sein. Dort sollen sie mit einem Brecheisen und einem Sprengstoffpaket einen Geldautomaten zerstört haben. Sie entkamen zunächst mit Bargeld in Höhe von knapp 30.000 Euro, so die Anklage. Bei der Sprengung des Geldautomaten wurde auch das Gebäude in Mitleidenschaft gezogen. Laut Anklage entstand ein Schaden von rund 400.000 Euro.

Angeklagte sahen sich kurz vor der Tat zum ersten Mal

Erst am Treffpunkt vor der Tat habe er seine Komplizen zum ersten Mal gesehen, heißt es im Geständnis des älteren Mannes. Schon vor Ort sei die Polizei da gewesen. Sie seien dann mit dem Auto geflüchtet und zweimal falsch abgebogen, bis sie ein Polizeiauto gerammt habe. Er sei noch zu Fuß weggrannt, aber überall sei Polizei gewesen.

Der zweite 22-jährige Angeklagte gab an, ihm seien 10 Prozent der Beute angeboten worden. Bei der Flucht sei er noch aus dem Auto in ein Gebüsch gesprungen, aber er sei wenige Stunden später festgenommen worden.

In einem Überwachungsvideo, das im Gerichtssaal vorgeführt wurde, kann man deutlich erkennen, dass sich drei Täter an dem Aufbruch beteiligen.

Mutmaßliche Sprenger von Geldautomat aus den Niederlanden

Die beiden 23- und 22-jährigen Angeklagten aus den Niederlanden haben marokkanische Wurzeln. Einer von ihnen hat auch die marokkanische Staatsangehörigkeit. Sie sitzen in unterschiedlichen Gefängnissen in Untersuchungshaft. Beide sind laut Gericht in den Niederlanden bereits vorbestraft. Zu den Tatvorwürfen hatten sie sich bis zum Prozessbeginn nicht geäußert.

Zu dem dritten Tatverdächtigen gibt es noch keinerlei neue Erkenntnisse. In allen Fällen rund um Geldautomatensprengungen in Rheinland-Pfalz ermittelt zentral die Staatsanwaltschaft Mainz. Wie ein Sprecher dem SWR mitteilt, dauern die Ermittlungen noch an. Zu Details könne er sich aber nicht äußern, um die Untersuchungen nicht zu gefährden, so der Sprecher. Der Anwalt eines der Angeklagten sagte dem SWR, sein Mandant werde sich nicht zu dem flüchtigen Tatverdächtigen äußern. Das könnte Repressalien der Drahtzieher nach sich ziehen.

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Automatensprenger mit Hubschrauber verfolgt

Dieser dritte Tatverdächtige soll laut Gericht im Fluchtfahrzeug gewartet haben. Wie und wann er entkommen ist, ist nicht bekannt. Die Kontakte der Angeklagten sollten laut Polizei ausgewertet werden. Bei der Verfolgungsjagd hatte die Polizei einen Hubschrauber eingesetzt. Die Verdächtigen waren über die B9 geflohen und im Ludwigshafener Stadtteil Pfingstweide mit einem Polizeiauto zusammengestoßen. Daraufhin hatten sie versucht, zu Fuß zu entkommen. Der eine wurde unmittelbar darauf in einem Gebüsch entdeckt und festgenommen, der andere kurze Zeit später auf einem Firmengelände. Wie es in der Anklageschrift heißt, fehlten bei der Festnahme der mutmaßlichen Täter von der Beute einige hundert Euro. Auch das Fluchtfahrzeug war demnach gestohlen gewesen.

Rheinland-Pfalz

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SWR