Sie hat keine Hinweise, dass der Mann nicht schuldfähig sein könnte, sagt die Frau. Der Angeklagte sei pädophil und emotional instabil, habe auch eine leichte Lernbehinderung, aber: Er könnte sich ihrer Einschätzung nach durchaus im Griff haben, wenn er denn wollte.
Angeklagter soll "Dickpics" versendet haben
Der 39-jährige Angeklagte soll zwischen Sommer 2022 und Sommer 23 immer wieder Mädchen in Bad Dürkheim, Ludwigshafen und Alzey angesprochen haben. Außerdem soll er mit minderjährigen Mädchen über Dienste wie "Instagram" und "Snapchat" gechattet haben. Das war ihm aber gerichtlich verboten, weil er bereits wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt ist. In einem Fall soll er sogenannte Dickpics versendet haben, also Fotos, auf denen sein erigiertes Glied zu sehen gewesen sein soll.
Warum er es dann nicht lasse, will der Richter wissen: Warum wird er immer wieder rückfällig? Der Angeklagte sehe nicht ein, dass das Unrecht ist, was er da tut, so die Antwort der Gutachterin. Die Opfer seien aus seiner Sicht keine Kinder, sondern junge Mädchen.
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Bereits wegen Kindesmissbrauch verurteilt
Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin saß er bereits etliche Jahre im Gefängnis: 2011 ist er demnach wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Drei Jahre später die nächste Verurteilung, dieses Mal wegen des Verbreitens pornographischer Schriften. 2016 wurde er wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in mehreren Fällen und wegen des Besitzes von Kinderpornos zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Seit 2021 steht der Mann unter Führungssaufsicht.
Gutachterin glaubt: Er würde es wieder tun
Die Gutachterin spricht von einer "erhöhten Rückfallwahrscheinlichkeit". Heißt: Wenn er Gelegenheit bekommt, würde er wohl wieder straffällig werden. "Fest verwurzelte Neigung und Willensschwäche lassen ihn immer wieder solche Taten begehen", sagt sie. Auch weil ihn Sanktionen oder die Aussicht auf Strafen nicht im Mindesten beeindrucken, so die Einschätzung der Gutachterin.
Schöffe krank: Plädoyers und Urteil verschoben
Eigentlich sollten am Mittwoch die Plädoyers gehalten werden und eventuell auch das Urteil fallen. Doch da ein Schöffe kurzfristig erkrankt war, fiel die Verhandlung aus. Der Termin wurde um knapp zwei Wochen auf Donnerstag, den 18. April, verschoben.
Nachdem der Angeklagte mehrfach gegen seine Auflagen verstoßen hatte und offenbar auch weiterhin rückfällig werden könnte, drohen ihm dann eine Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das bedeutet, dass der Mann auch nach Verbüßung seiner Strafe nicht ohne weitere Prüfung aus dem Gefängnis kommt.
Zeitgleich wird der Fall Edenkoben verhandelt
Parallel läuft am Landgericht in Landau ebenfalls ein Prozess gegen einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter. Auch hier steht eine Sicherungsverwahrung im Raum. Angeklagt ist ein 62-Jähriger aus Neustadt, der im vergangenen September ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg entführt und sexuell missbraucht haben soll. Das Urteil ist für nächste Woche Donnerstag angekündigt.
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