Prozess Landgericht Frankenthal

Urteil im Prozess gefallen

Babymisshandlung in Speyer: Fünf Jahre Haft für Vater

Stand

Im Prozess um eine Misshandlung eines 6 Monate alten Babys aus Speyer wurde der Kindsvater heute vor dem Landgericht Frankenthal zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Mutter hat eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung bekommen.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Vater den Säugling im Jahr 2020 über Wochen und Monate misshandelt hat. Und zwar immer dann, wenn die Mutter nicht da war. Auch an jenem verhängnisvollen Tag im Juli 2020, als das Baby mit lebensgefährlichen Verletzungen im Bauchraum und am Kopf in ein Krankenhaus kam.

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Mutter erhält Bewährungsstrafe wegen lebensrettenden Notrufs

Die Mutter muss schon seit Wochen geahnt haben, dass der Vater das gemeinsame Baby misshandelt, so der vorsitzende Richter. Dennoch habe sie nichts zum Schutz des Kindes getan, begründete er die Haftstrafe für die Mutter. Da sie aber den lebensrettenden Notruf getätigt habe, sei diese Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Die Frage, warum der Vater sein Kind so schwer misshandelt hat, könne man nicht beantworten. Die Richter gingen von einer Überforderung in der Corona-Zeit im Lockdown aus.

Anklage: Vater hat sein Baby schwer misshandelt

Zur Anklage war es gekommen, weil die Staatsanwaltschaft es als erwiesen angesehen hatte, dass niemand außer der Vater für die schweren Verletzungen des damals sechs Monate alten Babys verantwortlich gemacht werden konnte. Die inneren Blutungen im Bauchraum seien durch massive Schläge in den Bauch entstanden. Zudem habe das Baby schwere Schädelverletzungen erlitten, weil es vom Vater gegen einen schweren Gegenstand geschlagen worden sei.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussplädoyer daher für den Vater eine Freiheitsstrafe gefordert, die sich zwischen vier und fünf Jahren bewegen müsse.

Mutter aus Speyer hat ihr Baby zu wenig geschützt

Bei der Mutter hingegen könne man nicht klar sagen, ab wann sie von den Misshandlungen des Kindes wusste. Klar sei, so die Staatsanwaltschaft, dass die Mutter das Kind nicht ausreichend vor dem gewalttätigen Vater geschützt habe.

Immer wieder mit dem Kind zum Kinderarzt zu gehen, habe nicht ausgereicht, um das Baby zu schützen. Sie hätte sich und ihr Baby vor dem gewalttätigen Vater in Sicherheit bringen müssen. Da sie das nicht getan habe, sei sie wegen unterlassener Hilfeleistung ebenfalls zu einer Haftstrafe zu verurteilen - man lege es in das Ermessen des Richters, diese Strafe zur Bewährung auszusetzen, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Frankenthal: Anwälte der Eltern wollen Freispruch

Die Anwälte der Eltern hingegen plädierten auf Freispruch. Es sei zwar klar, dass das Kind mit massivsten Verletzungen in ein Krankenhaus kam. Letzten Endes habe man aber in der Hauptverhandlung nicht abschließend klären können, wer dem Baby die lebensbedrohlichen Verletzungen zugefügt habe - der Vater oder die Mutter.

Der Anwalt der Mutter argumentierte, dass die Mutter mit ihren zahlreichen Arztbesuchen bewiesen habe, wie fürsorglich sie sich um das Baby gekümmert habe. Die zahlreichen Hebammen- und Jugendamtsbesuche hätten außerdem keinen Hinweis auf eine Kindeswohlgefährdung ergeben. Daher sei seine Mandantin frei zu sprechen. Die Mutter hatte im Prozess die angeklagten Vorwürfe zurückgewiesen.

Anwälte des Vaters fordern Freispruch

Die Anwälte des Kindsvaters hingegen plädierten auf Freispruch, da im Prozess dem 39-jährigen nicht eindeutig nachzuweisen gewesen sei, dass er den kleinen Sohn misshandelt habe. Allein die Aussage der Mutter, die Verletzungen seien immer in ihrer Abwesenheit entstanden, reichten für eine Verurteilung nicht aus. Zudem entspreche die Aussage nicht der Wahrheit. Es seien durchaus auch Verletzungen im Beisein der Mutter entstanden.

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Vormund: Schwerste seelische Schäden beim Kind

In einem emotionalen Schlusswort wandte sich auch der Vormund des heute Dreijährigen an den Richter, ein Jugendamtsmitarbeiter, der im Prozess als Nebenkläger auftrat. Er wies in einer schriftlichen Erklärung darauf hin, dass der kleine Junge aufgrund der Misshandlungen noch viele Operationen im Bauchraum werde erdulden müssen und schwerste seelische Schädigungen nicht auszuschließen seien.

Der Säugling soll im Juli 2020 in seinem Elternhaus in Speyer schwer misshandelt worden sein. Sein Vater soll ihn mehrfach in den Bauch geboxt und geschlagen haben. Als das damals sechs Monate alte Baby daraufhin nicht mehr zu schreien aufhörte, schlug der Speyerer dessen Kopf gegen einen schweren Gegenstand, so der Vorwurf. Das Kind erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma.

Rheinland-Pfalz

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