Der Unfall ereignete sich in den Sommerferien im Jahr 2013. Der Landkreis Südliche Weinstraße hatte damals über einen Ferienpass, den Familien kaufen konnten, zahlreiche Aktionen für Kinder angeboten. Die Eltern des siebenjährigen Jungen kauften laut Oberlandesgericht Zweibrücken den Pass und meldeten ihren Sohn für die Veranstaltung "Leben auf dem Ponyhof an". Bei einer Traktorfahrt des Ponyhofs kam es zu dem folgenschweren Unfall. Der Fahrer des Traktors kam vom Weg ab und überschlug sich. Dabei wurde der Siebenjährige unter dem Lenkrad eingeklemmt. Das Kind erlitt so schwere Verletzungen, dass es bis heute rund um die Uhr gepflegt werden muss.
Landkreis: Frage, wer haftet, ist grundsätzlich
Das Oberlandesgericht hatte zuletzt entschieden, dass der Kreis Südliche Weinstraße die Folgekosten des tragischen Unfalls für den Jungen und seine Familie bezahlen muss, da die Kreisverwaltung und nicht der private Ponyhof damals als Veranstalter der Ferienaktionen auftrat, so das Gericht.
Der Kreis Südliche Weinstraße möchte, das erneut über den Fall verhandelt wird - mehr zu den Hintergründen lesen Sie hier. Dem SWR erklärte die Verwaltung, dass man das Leid des Unfallopfers nicht schmälern wolle. Das Wichtigste sei, dass die Versorgung des Jungen sichergestellt ist.
Dennoch müsse die Haftungsfrage bei diesem sehr komplexen Vorgang mit unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zwischen Familie, Unfallverursacher und den verschiedenen Versicherungen aus Sicht des Kreises grundsätzlich geklärt werden.
Kreis SÜW: immense finanzielle Auswirkungen
Die Kreisverwaltung weist zudem ausdrücklich daraufhin, dass es den Kreishaushalt stark belasten würde, wenn die Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken Bestand hätte: "Eine gerichtliche Entscheidung in dieser Sache hat immense finanzielle Auswirkungen auf den Kreishaushalt." Aus diesem Grund hat sich der Kreistag demnach entschieden, den Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken anzufechten.
Nun ist es am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu entscheiden, ob die Revision zugelassen wird und die Sache noch einmal zu verhandeln ist. Ob das Verfahren in diesem Fall an das pfälzische Oberlandesgericht zurückginge, dazu wollte dessen Sprecherin keine Prognose abgeben: Der BGH sei da vollkommen frei in seinen Entscheidungen.
Für das Oberlandesgericht war die Sache eindeutig
Zunächt hatte das Landgericht Landau über den Fall verhandelt. Gegen das 2021 gesprochene Urteil hatte der Kreis Berufung eingelegt und wollte, dass die Sache erneut verhandelt wird. Das pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat die Berufung dann in diesem Sommer zurückgewiesen.
Interessant: Das Oberlandesgericht hat in diesem Fall kein Urteil gesprochen, sondern einen Beschluss gefasst. Beschlüsse können auch ohne mündliche Verhandlung ergehen, erläutert eine Sprecherin des Gerichts. Das passiert dann, wenn das Gericht einstimmig davon überzeugt ist, dass eine Berufung ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hat.
Die Frage des Geldes
Um wie viel Geld es dabei geht, will das Oberlandesgericht nicht sagen, "mit Rücksicht auf die Familie", heißt es auf Anfrage des SWR. Nur so viel: Die Eltern des Jungen hätten auf ein Schmerzensgeld geklagt und darauf, das "jeder weitere Schaden aus dem Unfallereignis" bezahlt werde. Diese Forderung sei durch das Landgericht Landau auch weitestgehend bestätigt worden.