Das Landgericht Koblenz hat den zuletzt in Niedersachsen stationierten Bundeswehrsoldaten am Dienstagvormittag wegen Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen verurteilt. Grund war den Angaben zufolge, dass die Frau der Beziehung zwischen den beiden keine weitere Chance mehr geben wollte.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann im Dezember 2022 mehr als 20 mal mit einem Messer auf seine frühere Lebensgefährtin eingestochen hatte, die selbst Soldatin war. Laut Gericht soll der Beschuldigte die Tat geplant haben. Er habe sich überlegt, sich und das Opfer mit dem Auto umzubringen, falls sie nicht zu ihm zurückkommt.
Angeklagter soll Mord an Ex-Freundin geplant haben
Demnach waren die beiden schon länger getrennt, das Gericht war jedoch davon überzeugt, dass der Angeklagte noch Gefühle für seine Ex-Freundin hatte und sie zurückgewinnen wollte - auch, wenn der Angeklagte dies im Prozess abstritt. Das glaubte ihm das Gericht aber nicht.
Der Mann soll die 21-Jährige unter einem Vorwand zu einem Treffen überredet haben. Sie ging laut Gericht davon aus, dass das Treffen nur deshalb stattfand, weil die beiden noch eine geschäftliche Beziehung hatten. Sie sollen gemeinsam Amateur-Pornos gedreht und damit auf einer entsprechenden Internetplattform Geld verdient haben.
Ablauf der Tat rekonstruiert
In der Urteilsverkündung hieß es zum Ablauf der Tat, dass es während einer Autofahrt von Limburg nach Koblenz zum Streit zwischen den beiden kam. Zunächst war die Rede davon, dass die Tat auf einem Pendlerparkplatz im Westerwald verübt wurden sei, das Gericht geht aber mittlerweile davon aus, dass sie in Koblenz passierte.
Als die Frau in Koblenz aussteigen wollte, soll sich der Angeklagte dazu entschieden haben, sie zu töten. Er habe ihr das Handy aus der Hand geschlagen, sodass sie sich hinter den Fahrersitz gebeugt habe, um es aufzuheben. Da soll er das erste Mal mit einem mitgebrachten Messer auf sie eingestochen haben.
Soldat sticht 23 mal auf sein Opfer ein
Die Frau soll dann panisch aus dem Auto geflüchtet sein, wurde vom Beschuldigten aber eingeholt und dann weitere Male mit dem Messer angegriffen. Insgesamt wird von 23 Stichen ausgegangen. Als sie tot war, habe er sie dann wieder in sein Auto gesetzt und sich Mut angetrunken.
Dann sei er auf die A3 gefahren, um mit seiner "gewählten Begleiterin" in den Tod zu fahren, wie der Vorsitzende Richter es ausgedrückt hat. Bei Dierdorf prallte das Auto gegen eine Leitplanke. Ersthelfer, von denen einige im Prozess auch als Zeugen aussagten, hatten die Leiche auf dem Beifahrersitz entdeckt.
Ersthelfer sagten vor Gericht zu Fund auf der A3 aus
Vor Gericht schilderten die Ersthelfer bereits am ersten Prozesstag, wie sie das Auto nach dem Unfall in Dierdorf entdeckten. Die Türen seien zunächst verschlossen gewesen. Der Angeklagte habe erstmal gar nicht reagiert. Erst später hätten sie dann noch eine Person auf dem Beifahrersitz entdeckt.
Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt Leiche bei Unfall auf A3 entdeckt: Soldat soll Kameradin getötet haben
Ein Bundeswehr-Soldat soll eine Soldatin erstochen haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Koblenz kamen die Ermittlungen ins Rollen, weil der Beschuldigte einen Unfall hatte.
Der Angeklagte soll dann irgendwann das Fenster so weit geöffnet haben, dass sie die Autotüren öffnen konnten. Dann hätten sie die Frau aus dem Auto befreit und angefangen sie zu reanimieren, bis die Rettungskräfte kamen. Der Angeklagte habe in der Zeit stark alkoholisiert und abwesend gewirkt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden bei dem Angeklagten später in der Nacht 1,75 Promille im Blut festgestellt.
Prozessauftakt: Angeklagter rang um Fassung
Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Koblenz Anfang Juni wirkte der Angeklagte zunächst relativ ruhig. Erst als die Staatsanwaltschaft die Anklage verlies und die Verletzungen schilderte, die er seiner Ex-Freundin laut Gericht zugefügt hat, rang der Angeklagte um Fassung. Das Urteil nahm der Mann hingegen mit gesenktem Kopf und ruhig entgegen. Der Anwalt des Angeklagten hat angekündigt, dass sie in Revision gehen wollen.