Es handelt sich dabei in der Regel nicht um die Art von Material, auf dem kleine Kinder oder ähnliches zu sehen sind, sagt Silke Thomas, die Leiterin des Zentrums in Landau: Stattdessen geht es demnach häufig um die Fotos Gleichaltriger, die ihre ersten sexuellen Erfahrungen machen und die Bilder unter Umständen sogar selbst verschickt haben.
14-Jährige wissen nicht, dass sie sich mit Kinderpornografie strafbar machen
Silke Thomas nennt ein Beispiel: "Der Junge ist vielleicht 15, das Mädel ist 13, und wenn die ihm dann mal ein Foto schickt, ist es schon passiert." Juristisch könne das als Kinderpornografie gewertet werden. Einem 14-Jährigen sei aber oft gar nicht bewusst, dass es strafbar ist, solche Fotos auf dem Handy zu haben oder weiterzuleiten.
Polizei und Staatsanwaltschaft gehen an Schulen, um aufzuklären
Deswegen wollen Mitarbeiter des Zentrums laut Thomas noch in diesem Herbst gemeinsam mit Polizei und Staatsanwaltschaft an die Schulen gehen, in Landau und in den Kreisen Südliche Weinstraße und Germersheim. Die Anregung dazu sei direkt von der Staatsanwaltschaft gekommen, die da offenbar auch Handlungsbedarf sieht.
Wie verhält man sich, wenn man so ein Foto bekommt?
"Wir wollen mit den Schülern sprechen, noch bevor sie strafmündig werden", sagt Silke Thomas: "Was mache ich, wenn ich so ein Bild geschickt bekomme? Denn: Wenn ich es behalte, ist es strafbar. Wenn ich es meiner Schwester schicke, damit sie sieht, was ich da bekommen habe, ist es auch strafbar." Die Jugendlichen sollen lernen, sich abzugrenzen, wenn solche Bilder kursieren, und sich auch mit der Frage befassen, wie schlimm das für diejenigen sein kann, die auf den Fotos zu sehen sind.Was tun, wenn ich so ein Foto bekomme?
Das sagt die Polizei
Wer kinder- und jugendpornografische Dateien aufs Handy bekommt, darf sie nicht weiterleiten. Die Datei einfach zu löschen, ist nach Angaben der Polizei aber auch keine Option, weil das Material bei den Ermittlungen hilfreich sein kann. Stattdessen solle man ein Screenshot von der Datei und den Kontaktinformationen des Versenders erstellen. Sollte das Foto in einer Chatgruppe kursieren, rät die Polizei dazu, die Gruppe direkt zu verlassen. Zudem ist es hilfreich, deutlich zu machen, dass man damit nichts zu tun haben möchte ("Ich will so etwas nicht auf meinem Handy!"). Danach soll das Handy in den Flugmodus versetzt werden – so wird verhindert, das Daten nachträglich noch gelöscht werden – und bei der Polizei abgegeben werden.