Ein Schild mit der Aufschrift "Vorsicht Stufe" hängt an der Wand.

Treppe war ausreichend gekennzeichnet

Frau verletzt sich bei Sturz in Speyerer Restaurant: Kein Schmerzensgeld

Stand
AUTOR/IN
Leon Vucemilovic
Portrait Leon Vucemilovic

Eine Frau ist in einem Restaurant über eine Stufe gestolpert. Deshalb wollte sie Schmerzensgeld. Die Treppenstufe war aber ausreichend gekennzeichnet, urteilte das Landgericht Frankenthal.

Es seien sowohl ein roter Klebestreifen an der Stufe als auch ein Geländer an der Wand angebracht gewesen. Das reiche als Warnung aus, urteilte das Gericht. Ein Gast dürfe nicht erwarten, vor Gefahren geschützt zu werden, die ohne Weiteres erkennbar sind, begründeten die Frankenthaler Richter ihre Entscheidung.

Frau wollte 7.500 Euro Schmerzensgeld

Eine Frau aus Baden-Württemberg war Gast in dem Restaurant in Speyer. Auf dem Weg zur Toilette übersah sie offenbar auf dem Weg nach unten eine Stufe, kam ins Stolpern und stürzte gegen eine Mauerkante. Dabei verletzte sich die Frau an ihrem Brustkorb und an einem Bein. Vom Restaurantbetreiber forderte sie mindestens 7.500 Euro Schmerzensgeld. Sie habe die Stufe nicht gesehen, weil sie nicht ausreichend beleuchtet gewesen sei. Außerdem habe sich die Stufe farblich kaum vom Boden unterschieden.

Grundsätzlich ist ein Gastwirt verpflichtet, "den Gästen einen gefahrlosen Aufenthalt in seinem Restaurant zu ermöglichen", sagten die Frankenthaler Richter. Allerdings sei auch den Besuchern zuzumuten, auf ihre eigene Sicherheit zu achten. Einen Gast könne man nicht vor jeglichen Gefahren schützen.

Gegen das Urteil hat die Frau Berufung eingelegt.

Mehr Gerichtsurteile aus Frankenthal

Neustadt

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt Sohn rast mit Auto des Vaters: Fahrzeug in Speyer zu Recht beschlagnahmt

Weil sich der Sohn nicht an die Regeln im Straßenverkehr hält, hat die Polizei das Auto des Vaters beschlagnahmt. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden: Das war rechtens.

Ludwigshafen

Streifenwagen krachte gegen Leitplanke Nach Verfolgungsjagd: Autofahrer aus Haßloch muss für kaputten Streifenwagen zahlen

Nach einer Verfolgungsjagd, bei der ein Streifenwagen beschädigt wurde, muss der Autofahrer den Schaden am Polizeiauto bezahlen. Das hat das Landgericht Frankenthal entschieden.

Am Nachmittag SWR4 Rheinland-Pfalz

Bad Dürkheim

Urteil des Monats Nachbarschaftsstreit in Bad Dürkheim: Abkürzen verboten

Mal kurz übers Grundstück der Nachbarn laufen, um zum eigenen Haus zu kommen? Keine gute Idee. In einem Nachbarschaftsstreit hat das Landgericht Frankenthal entschieden: Es gibt kein Recht auf den bequemsten Weg.

Am Mittag SWR4 Rheinland-Pfalz