Der Damm an einem Fluss zwischen Maxdorf und Lambsheim, den der Biber aus Zweigen und Ästen aufgeschichtet hat, ist drei bis vier Meter breit. Der Damm flutet ein Regen-Rückhaltebecken. Es soll eigentlich Überflutungen bei starken Regenfällen verhindern. "Inzwischen ist dort ein komplettes Biotop entstanden", erzählt der zuständige Biberbeauftrage Ewald Marx. Seit zwei Jahren siedle der Biber dort. Sogar Eisvögel habe er schon beobachtet.
Biber nutzt Rückhaltebecken als Nahrungsrevier
Schon im Vorfeld scheint der Biber die Möglichkeit in Betracht gezogen zu haben das Rückhaltebecken in sein Revier einzubeziehen. "Das sind hochintelligente Tiere, wahre Ingenieure", so Marx. Doch für den Hochwasserschutz ist das gefüllte Rückhaltebecken ein Problem. Etwa ein Viertel der Kapazität des Beckens sei durch den Rückstau ausgelastet.
Damm wir regelmäßig abgetragen
Derzeit wird der Damm regelmäßig abgetragen, wenn er eine bestimmte Höhe erreicht, damit das danebenliegende Becken nicht zu stark volläuft. Doch das sei keine dauerhafte Lösung. Der Biber baut den Damm regelmäßig nach. Es stand auch im Raum, das Tier zu vergrämen oder umzusiedeln. Doch damit werde das Problem nur verlagert und es bestehe die Möglichkeit, dass ein anderer Biber an der Stelle siedelt, sagt Ewald Marx. In Deutschland steht der Biber unter Naturschutz, da er vom Aussterben bedroht ist.
Ableitung am Biberdamm als Lösung?
Jetzt arbeitet die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) an einer langfristigen Lösung. Die Behörde ist sowohl für den Natur- wie auch für den Hochwasserschutz in der Pfalz zuständig. Vergangene Woche wurde bei einem "Bibergipfel" die Problematik beraten. Neben der SGD warem unter anderem Vertreter der Verbandsgemeinde und eines Ingenieurbüros dabei. Mögliche Maßnahmen sei eine Ableitung des Schutzbeckens ab einem definierten Füllstand. Dazu könnte ein Rohr in einen benachbarten Bach gebaut werden oder der umgebende Wall könnte an einer Stelle abgesenkt werden.
Bis Mitte Februar soll das Ingenieurbüro Vorschläge liefern. Jedoch müsse bei allen Eingriffen die Schonfrist für den Biber eingehalten werden. Diese beginnt am 15. März und endet am 1. September.