Wegen Gesetz zum Besitz von Kinderpornografie

Intimes Handyvideo: Lehrerin aus dem Westerwald wird nun doch angeklagt

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Eine Westerwälder Lehrerin muss sich nun doch vor Gericht wegen des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Zunächst hatte das Amtsgericht Montabaur ein Verfahren abgelehnt, weil die Frau eigentlich nur helfen wollte. Aber das Landgericht Koblenz widersprach dieser Entscheidung.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz Beschwerde beim Landgericht eingereicht, weil das Amtsgericht Montabaur die Lehrerin nicht anklagen wollte. Das Landgericht in Koblenz gab der Beschwerde statt und hob den Beschluss des Amtsgerichts daraufhin auf. Damit sei das Hauptverfahren in Montabaur nun eröffnet.

Das Landgericht begründete die Entscheidung damit, dass das Verhalten der Lehrerin grundsätzlich als strafbar zu erachten sei. Das Koblenzer Gericht geht demnach davon aus, dass es für die Lehrerin im Rahmen ihrer pädagogischen Pflichten nicht notwendig war, sich das pornografische Video zu beschaffen.

Staatsanwaltschaft: Anklage ist die einzige Option

So sieht das auch die Koblenzer Staatsanwaltschaft: Der Leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler sagte auf SWR-Anfrage, die Staatsanwaltschaft hatte nach geltendem Recht keine andere Wahl als die Lehrerin anzuklagen, auch wenn die Ermittler davon ausgingen, dass die Lehrerin in besten Absichten gehandelt habe. Denn das Gesetz stufe eine solche Straftat derzeit ausnahmslos als Verbrechen ein. Eine Einstellung des Verfahrens sei deshalb nicht möglich.

Lehrerin leitete intimes Video einer Schülerin an Mutter weiter

Im vergangenen Sommer wollte die Lehrerin nach Ansicht der Ermittler dabei helfen, einen Fall von Kindesmissbrauch an ihrer Schule im Westerwald aufzuklären. Dort war unter Schülern ein intimes Video einer 13-Jährigen verbreitet worden. Die Lehrerin hatte sich das Video laut Amtsgericht schicken lassen, um die Mutter des Mädchens zu warnen. Den Angaben zufolge soll sie die Videodatei ungeöffnet an die Mutter weitergeleitet haben, damit diese Anzeige bei der Polizei erstatten kann.

Besitz von kinderpornografischen Inhalten ist Verbrechen

Damit hat sich die Lehrerin laut Gesetz selbst wegen Besitzes von Kinderpornografie strafbar gemacht. Das Amtsgericht Montabaur sah jedoch in erster Instanz keine Schuld bei der Lehrerin und hatte einen Prozess abgelehnt. Das Landgericht folgte jetzt der Argumentation der Staatsanwaltschaft und ließ ein Verfahren zu. Die Staatsanwaltschaft erhofft sich nach eigenen Angaben durch ein mögliches Urteil mehr Rechtssicherheit, wie solche Fälle künftig zu behandeln sind.

Kabinett beschließt, Gesetz wieder zu ändern

In dieser Woche hat das Bundeskabinett in Berlin fast zeitgleich beschlossen, dass die Strafen für Besitz und Weiterverbreitung von Kinderpornografie teils abgeschwächt werden sollen. Ein Grund sind Fälle wie der im Westerwald: Denn bislang mussten zum Beispiel auch Eltern bestraft werden, die Bilder oder Videos weitergeleitet hatten, um Missstände aufzuzeigen.

Unter anderem soll laut dem Gesetzentwurf auch die automatische Einstufung als Verbrechen rückgängig gemacht werden. Denn bei einem Verbrechen können Gerichte ein Verfahren nicht einfach einstellen, anders als bei einem Vergehen.

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