Das Oberverwaltungsgericht hat den Mann nach einem jahrelangen Rechtsstreit um eine Besoldungsstufe nach unten zurückgestuft. Dabei handelt es sich nach Angaben des Gerichts um die zweithöchste Disziplinarmaßnahme, die ein Verwaltungsgericht verhängen kann.
Oberverwaltungsgericht Koblenz urteilt härter als Vorinstanz
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Trier noch milder geurteilt und das Gehalt des Mannes nur für zweieinhalb Jahre reduziert. Dagegen war das Land als Dienstherr des ehemaligen Schulleiters vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht begründet die nun schärfere Strafe damit, dass der Beschuldigte nicht nur durch jahrelange, sexuell anzügliche Kommentare gegen Schülerinnen und Schüler aufgefallen war. Sondern er habe unter anderem auch noch weiter Unterricht gegeben, obwohl er schon von seinem Posten als Schulleiter abgesetzt worden war.
Fall der sexuellen Beleidigungen am Koblenz Kolleg kam 2020 ins Rollen
Mehrere Schülerinnen hatten dem ehemaligen Leiter des Abendgymnasiums in Koblenz vorgeworfen, sie jahrelang mit sexistischen Aussagen belästigt zu haben. Nach Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde im Jahr 2020 ist der Lehrer seit November 2020 nicht mehr am Koblenz-Kolleg tätig, sondern an eine andere Behörde abgeordnet. Auch der Bildungsausschauss im Mainzer Landtag hatte sich damals mit den Vorwürfen des jahrelangen Mobbings und der sexuellen Beleidigungen beschäftigt.
Mehr als 40 aktuelle und ehemalige Schüler und Schülerinnen hatten damals in einer Befragung gegen den Lehrer ausgesagt. Selbst betroffen waren laut ADD etwas mehr als ein Viertel von ihnen.
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