Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zu einer Bande gehörte, die dem Opfer Angst gemacht hatte. Die Mitglieder der Bande behaupteten demnach, sie könnten den Tod beeinflussen - dadurch könnten die Frau oder ihre Familie sterben.
Täter bei Geldübergabe von Polizei verhaftet
In einer Reihe von Telefonaten sei die Frau sehr stark unter Druck gesetzt worden, hieß es in der Begründung des Gerichts. Auf diese Weise sei die Frau dazu gebracht worden, insgesamt 73.000 Euro zu bezahlen.
Die Geschädigte hatte dem Täter das Geld den Angaben zufolge an drei unterschiedlichen Terminen übergeben. Bei dem Versuch, ein viertes Mal Geld bei der Geschädigten abzuholen, wurde der Mann in Ulmen im Kreis Cochem-Zell von der Polizei verhaftet.
Weitere Mitglieder der Bande noch unbekannt
In seiner Aussage vor Gericht stellte sich der Mann als unbeteiligter Geldbote dar. Was genau er abholen sollte, sei ihm nicht klar gewesen. Das Gericht folgte in seinem Urteil allerdings der Staatsanwaltschaft: Demzufolge war der Mann Teil einer Bande, die Werbung im Fernsehen geschaltet und sich darin als spirituelles Medium ausgegeben hat. Die Geschädigte habe diese Werbung gesehen und dort angerufen.
Der Mann stand jetzt alleine vor dem Landgericht in Koblenz, weil die anderen Mitglieder der Gruppe nach Angaben der Staatsanwaltschaft derzeit noch unbekannt sind.