Nach Angaben des Gerichts wird die Strafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte direkt zum Prozessbeginn vor etwa zwei Wochen gestanden, betrunken Auto gefahren zu sein und sich entschuldigt.
Angeblich sieben Liter Bier getrunken
Er habe sieben Liter Bier an dem Abend getrunken und nur bruchstückhafte Erinnerungen. Er könne sich aber erinnern, auf der falschen Spur unterwegs gewesen zu sein. Der 34-Jährige ist laut Anklage im August 2021 nach erheblichem Alkoholkonsum nachts mit seinem Auto in Koblenz auf der B9 als Falschfahrer unterwegs gewesen. Er habe auch mit zwischenzeitlich ausgeschalteten Scheinwerfern die Gegenfahrspur in Richtung Innenstadt befahren.
Anklage wegen versuchten Mordes
Bei der anschließenden Verfolgungsjagd mit der Polizei durchbrach er eine Polizeisperre. Um den Mann zu stoppen, stellten zwei Polizisten ihren Streifenwagen nach Angaben der Staatsanwaltschaft auf der Bundesstraße quer. Daraufhin soll der Falschfahrer laut Anklage beschleunigt haben und gezielt auf das Polizeiauto zu gerast sein. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn deshalb wegen versuchten Mordes angeklagt.
Den Vorwurf des versuchten Mordes wies der Mann während der Verhandlung von sich. Er habe niemanden absichtlich töten oder verletzen wollen, sagte er. Wegen seines Alkoholkonsums befinde er sich in Behandlung. Bei den Polizisten, die als Zeugen geladen waren, entschuldigte er sich.
Kein Urteil wegen versuchten Mordes
Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass der Mann absichtlich auf den Streifenwagen zugerast ist. Deshalb verurteilte es den 34-Jährigen nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen tätlichen Angriffs auf Polizisten und Gefährdung des Straßenverkehrs.