Nach Darstellung des Gerichts vom Montag hatte die Angeklagte im Mai als Mitarbeiterin in einem Altenpflegeheim im Kreis Neuwied einen damals 90 Jahre alten Bewohner mit einem starken Beruhigungsmittel betäubt. Anschließend hatte sie ihm dann 38.100 Euro Bargeld gestohlen.
Seltener Schockmoment Wie Einrichtungen Diebstahl im Seniorenheim vorbeugen
Es ist ein schockierender Fall: Eine Pflegerin hat einen Bewohner eines Seniorenheims betäubt und anschließend ausgeraubt. Sie wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Aber wie häufig sind solche Fälle und was wird dagegen getan?
Senior war mehrere Stunden bewusstlos
Das Opfer war über mehrere Stunden bewusstlos und musste anschließend drei Tage im Krankenhaus behandelt werden. Der Mann hatte selbst im Prozess ausgesagt und die Angeklagte schwer belastet. Demnach konnte er sich noch gut daran erinnern, wie ihm die Angeklagte morgens eine klare Flüssigkeit zu trinken gab, die er nicht kannte.
Die Angeklagte hat die Tat bis zuletzt bestritten und auch in ihren letzten Worten vor Gericht ihre Unschuld beteuert. Ihre Verteidigerin hatte in ihrem Plädoyer deswegen einen Freispruch gefordert.
Fingerabdruck auf Geldschein als Beweis für Tat
Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei rund 30.000 Euro Bargeld bei der Frau. Sie begründete die Menge damit, dass sie über die Jahre hinweg bei ihren Nebenjobs als Kellnerin, Frisörin und Nagelpflegerin immer wieder Geld beiseite gelegt habe.
Bei der forensischen Untersuchung konnte jedoch auf einem der Scheine der Fingerabdruck des Opfers gesichert werden. Nach Ansicht der Richter der Beweis, dass es das Geld des inzwischen 91-jährigen Mannes ist. Erklärungen, wie sie an den Geldschein kam, nahmen sie der Angeklagten nicht ab.
Schon früher Bewohner eines Seniorenheims bestohlen
Wie während des Prozesses bekannt wurde, war die 42-jährige Frau aus dem Kreis Neuwied bereits früher straffällig geworden. Demnach hat sie in ihrer Ausbildung einen Bewohner in einem Pflegeheim bestohlen und wurde dafür fristlos gekündigt. Außerdem hatte sie das Testament einer Seniorin gefälscht. In beiden Fällen wurde sie rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Die Altenpflegerin muss sechseinhalb Jahre in Haft, außerdem erteilte das Gericht ein lebenslanges Berufsverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.